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Schule

Die Volksschule umfasst insgesamt elf obligatorische Schuljahre. Die ersten zwei Jahre bilden den Kindergarten. Danach folgen sechs Jahre auf der Primarstufe und drei Jahre auf der Sekundarstufe I.

Kinder in der Schule
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Die Stadt Bern ist Trägerin der Volksschule. Die Stadt Bern ist in sechs Schulkreise unterteilt. Jeder Schulkreis verfügt über drei bis vier Standorte mit Kindergärten, Primar- und Sekundarstufen. An allen Standorten gibt es schul- und familienergänzende Tagesstrukturen,  die sogenannte Tagesbetreuung

Es besteht keine freie Schulwahl. Die Schülerinnen und Schüler werden von den Schulleitungen eingeteilt. Dabei wird grosser Wert auf einen sicheren Schulweg gelegt, damit die Schülerinnen und Schüler den Schulweg alleine bewältigen können. An verschiedenen Standorten werden Basisstufen sowie Mehrjahrgangsklassen geführt.

Kindergarten 

Eintritt: Im August 2023 traten diejenigen Kinder in den Kindergarten ein, welche das vierte Altersjahr (bis und mit 31. Juli) vollendet hatten. 

In den «Bestimmungen zur Schulzeit» (PDF, 57.4 KB) sind die Einzelheiten zu den Unterrichtszeiten festgelegt.

Einschreibung: Auf das Schuljahr 2024/2025 erfolgt die Einschreibung für den Kindergarten schriftlich. Anmeldeschluss ist der 20. November 2023. Weitere Informationen und Dokumente finden Sie in den Downloads (Menu links).

Primar- und Sekundarstufe I

Für den Wechsel von der Primarstufe in die Sekundarstufe I findet ein Übertrittsverfahren statt. Dabei werden die Schülerinnen und Schüler entweder dem Real- oder dem Sekundarschulniveau zugewiesen. Die Schulkommissionen der Stadt Bern können für die Sekundarstufe I zwischen drei Zusammenarbeitsmodellen (Manuel, Spiegel, Twann) wählen. Informationen zu Oberstufenzentren entnehmen Sie dem entsprechenden Faktenblatt Oberstufenzentren (PDF, 137.4 KB).

Besondere Klassen 

Die Aufteilung in Kleinklassen A, B, und D gibt es seit dem Schuljahr 2009/10 nicht mehr. Neu führen die Gemeinden Klassen zur besonderen Förderung (KbF) und Einschulungsklassen.

Klassen zur besonderen Förderung (KbF)

Die Schulkommissionen der Schulkreise entscheiden, wie viele KbF geführt werden. Das Integrationskonzept der Stadt Bern schreibt vor, dass höchstens 25 Prozent der für die Integration zur Verfügung stehenden Ressourcen für KbF eingesetzt werden dürfen.

Einschulungsklassen (EK) 

Die ehemaligen Kleinklassen D heissen Einschulungsklassen (EK). Jeder Schulkreis entscheidet selber, ob er Einschulungsklassen führen will. Diese bestehen nur so lange die Basisstufe am Standort nicht eingeführt ist. Bei der Standortwahl der EK müssen die Schulkommissionen und die Schulleitung die Sicherheit und die Länge des Schulwegs berücksichtigen.

Heilpädagogische Sonderklassen

In den Heilpädagogischen Sonderklassen der Stadt Bern werden diejenigen Kinder nach einem besonderen Lehrplan unterrichtet, die das Pensum der Regelklasse oder KbF nicht bewältigen können. 

Kontakt: Heilpädagogische Sonderklassen, Morgartenstrasse 2c, 3014 Bern, +41 31 321 25 52 

Weitere Informationen.

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Informationen zum Thema «Schule» gibt es auch in Leichter Sprache.

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Informationen zum Thema «Schule» gibt es auch in Gebärdensprache.

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