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Rahmenbedingungen

Der Begriff Zwischennutzung existiert rechtlich nicht. Grundsätzlich ist zu beachten, dass auch eine Zwischennutzung allen regulären Gesetzen, Auflagen und Bewilligungspflichten unterliegt. Es gibt keine verkürzten oder vereinfachten Verfahren.

Baubewilligung 

Baubewilligungsfrei oder baubewilligungspflichtig? Wann braucht es eine Baubewilligung?

Bei der Frage, ob ein Bauvorhaben eine Baubewilligung benötigt oder nicht, ist grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Bauten (Hochbauten, Fahrnisbauten), Anlagen (Strassen, Parkplätze, Terrainveränderungen, Leitungen) und baulichen Vorkehren (Umnutzungen, Anbringen von Reklamen und Anschriften) eine Baubewilligung brauchen.

Einige Bauvorhaben von geringer Bedeutung können unter Umständen baubewilligungsfrei erstellt werden. Jedoch müssen auch baubewilligungsfreie Bauvorhaben die Bauvorschriften (Bauabstände etc.) einhalten. Zu beachten ist, dass in Gebieten mit Überbauungsordnungen oder Sonderbauvorschriften und an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten.

Ebenfalls kann der gewöhnliche Unterhalt baubewilligungsfrei ausgeführt werden. Als gewöhnlicher Unterhalt wird die Instandstellung oder der Ersatz schadhafter Teile verstanden, ohne dass darüber hinaus eine Veränderung des Gebäudes oder Bauteils erfolgt. Sind mit den Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtige Änderungen verbunden, sind auch die Unterhaltsarbeiten baubewilligungspflichtig. Zu beachten ist, dass an «geschützten» Bauwerken besondere Vorschriften gelten. Informieren Sie sich im Zweifelsfall beim Bauinspektorat.

Das Erteilen einer Baubewilligung dauert in der Regel mindestens 3 Monate, längere Fristen entstehen bei Einsprachen. 

Gastgewerbebetriebe

Für Gastronomieprojekte ist im Kanton Bern das jeweilige Regierungsstatthalteramt die Bewilligungsinstanz. Die relevanten Unterlagen sind dem Polizeiinspektorat der Stadt Bern zuzustellen, welches die Gesuchsunterlagen der Zwischennutzenden anschliessend zusammen mit einem Antrag auf Bewilligung oder Ablehnung an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland weiterleitet. Dieses prüft, ob vor Aussprechen der Betriebsbewilligung zusätzlich eine Baubewilligung nötig ist. Eine Baubewilligung muss immer dann eingeholt werden, wenn die Neunutzung eines Raums eine bau- oder umweltrechtlich relevante Änderung erfährt. Bei einer Zwischennutzung wird oftmals ein Raum völlig neu genutzt: Ein Lager wird beispielsweise als Bar genutzt, dadurch halten sich dort mehr Menschen auf, was Fragen bezüglich Brandsicherheit, Lärm, Verkehrssicherheit usw. ergibt. Aus diesem Grunde ist in der Regel eine Baubewilligung nötig, auch wenn baulich nichts verändert wird. Dieser Prozess schliesst je nach Situation Gutachten der Gebäudeversicherung, Lärmakustikfachstelle, Verkehrsplanung etc. mit ein. Ein Baubewilligungsgesuch muss beim städtischen Bauinspektorat eingereicht werden, welches dieses nach Prüfung an das Regierungsstatthalteramt weiterleitet. Das Erteilen einer Baubewilligung dauert in der Regel mindestens 3 Monate, längere Fristen entstehen bei Einsprachen. 

Veranstaltungsbewilligung

Ein Veranstaltungsgesuch sollte 6 Wochen vor dem Event bei der Gewerbepolizei eintreffen; innerhalb weniger Tage wird es an das Regierungsstatthalteramt weitergeleitet. Die Bewilligung bzw. Ablehnung des Gesuchs für Veranstaltungen in der Stadt Bern obliegt dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Unterstützung bei der Organisation eines Events bietet der Leitfaden für die Organisation von Veranstaltungen.

Zonenzugehörigkeit

Bevor ein Baubewilligungsverfahren einleitet wird, ist es ratsam abzuklären, ob sich die geplante Zwischennutzung in der Zone, in der sich das entsprechende Gebäude befindet, überhaupt umsetzen lässt. Die Nutzungszonen der Stadt Bern inkl. Einschränkungen je nach Nutzungsform finden Sie in der Bauordnung, der interaktive Stadtplan gibt Auskunft über Nutzungszonen.

Lärmempfindlichkeitsstufen

Bei jeder Zwischennutzung ist zu beachten, in welcher Lärmempfindlichkeitsstufe sich der zwischengenutzte Raum befindet. Welche Zonen welcher Lärmempfindlichkeitsstufe angehören ist im interaktiven Stadtplan ersichtlich. Weitere Informationen finden sich beim Amt für Umweltschutz, Bereich Bau und Lärm.

Beratung

Wünschen Sie eine persönliche Beratung zum Thema Zwischennutzungen? 

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