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Gastgewerbe / Handel mit alkoholischen Getränken

Sie wollen einen Gastgewerbebetrieb neu eröffnen, übernehmen oder schliessen? Sie wollen ein Fumoir einrichten oder Handel mit alkoholischen Getränken betreiben?

Wir beraten Sie, bearbeiten Ihre Gesuche und leiten sie an die Bewilligungsbehörde (Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland) weiter.

Sie haben einen Gastgewerbebetrieb und möchten eine Aussenbestuhlung / Aussenbewirtschaftungsfläche betreiben?

Bitte kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne.

Wenn Sie einen Food Truck betreiben wollen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Team.

Wir beraten Sie zu:

  • Neueröffnung von Betrieben
  • Übernahme von Betrieben
  • Aufgabe von Betrieben
  • Betreiben von Fumoirs
  • Gesetzlichen Bestimmungen

Das Gesuchformular und die Grundlagen finden Sie auf der Seite des Kantons. Das ausgefüllte Formular reichen Sie uns ein.

Für manche Anlässe (Festwirtschaften, Degustation von alkoholischen Getränken, Einzelverkauf von alkoholischen Getränken u. a.) benötigen Sie eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.

Das Veranstaltungsmanagement informiert Sie gerne, ob Sie eine Bewilligung benötigen.

Das Gesuchformular und weitere Unterlagen finden Sie auf der Seite des Kantons.

Füllen Sie das Digitale Gesuchsformular  aus (BE-Login nötig) oder reichen Sie das ausgefüllte PDF-Formular beim Veranstaltungsmanagement ein.

Wenn Sie mit alkoholischen Getränken handeln wollen (Lebensmittelgeschäft, Getränkefachhandel, Hauslieferdienst, u. a.), benötigen Sie eine Betriebsbewilligung.

Das Gesuchformular und die Grundlagen finden Sie auf der Seite des Kantons. Das ausgefüllte Formular reichen Sie uns ein.

Ein Gastgewerbebetrieb kann pro Jahr maximal vier Veranstaltungen mit Musik auf der Aussenbewirtschaftungsfläche durchführen.

Dazu benötigen Sie eine Lautsprecherbewilligung. Diese erhalten Sie bei uns.

Mit dem Projekt «Nette Toilette» werden den Besucherinnen und Besuchern sowie den Einheimischen der Stadt Bern saubere, sichere und frei zugängliche Toilettenanlagen zur Verfügung gestellt. Damit erweitert die Stadt das An­gebot von öffentlich zugänglichen Toiletten in der Stadt Bern, indem Sie Gastgewerbebetriebe dazu einlädt, ihre Toiletten gegen eine Entschädigung frei zugänglich zu machen.

Haben Sie Interesse, an diesem Projekt teilzunehmen? Gerne informieren wir Sie darüber.

Wenn Sie einen Pop Up betreiben wollen oder Fragen zur Zwischennutzung eines Geschäftslokals haben, kontaktieren Sie das zuständige Team.

Wenn Sie einen Take Away-Stand betreiben wollen oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Team.

Ein Gastgewerbebetrieb kann Überzeitbewilligungen für frei wählbare Anlässe beziehen (max. 24 pro Jahr).

Das Gesuchformular und detaillierte Informationen finden Sie auf der Seite des Kantons.

Das ausgefüllte Formular reichen Sie beim Service-Center der Orts- und Gewerbepolizei ein.

Sie haben einen Verein und betreiben ein Vereinslokal? Dieses muss bei uns gemeldet werden.

Das Meldeformular und detaillierte Information finden Sie auf der Seite des Kantons. Das ausgefüllte Formular reichen Sie uns ein.

Weitere Informationen.

Kontakt

Gastgewerbe Telefon +41 31 321 52 25

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