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Welche Kriterien müssen berücksichtigt werden?

Damit Anbietende wissen, ob sie für einen konkreten Auftrag geeignet sind und nach welchen Kriterien ein Angebot bewerten, werden Eignungskriterien und Zuschlagskriterien definiert.

Die Eignungs- und Zuschlagskriterien müssen auftragsspezifisch sowie sachgerecht definiert und den Anbietenden mit der Gewichtung bekanntgegeben werden.

Eignungskriterien

Mit Hilfe von Eignungskriterien wird überprüft, ob Anbietende zur Erfüllung des konkreten Auftrags geeignet sind. Gemäss Art. 27 Abs. 2 IVöB 2019 umfasst die Eignung insbesondere die fachliche, finanzielle, wirtschaftliche, technische und organisatorische Leistungsfähigkeit für den konkreten Einzelfall sowie die Erfahrung der Anbietenden.

Bei Eignungskriterien handelt es sich in der Regel um Muss-Kriterien.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien beziehen sich auf den jeweiligen Auftrag. Sie dienen dazu, das beste Angebot zu evaluieren.

Den Zuschlag erhält das vorteilhafteste Angebot. Dies ist jenes Angebot, welches den Zuschlagskriterien am besten entspricht und die Eignung vollständig erfüllt.

Generelle Teilnahmebedingungen

Die generellen Teilnahmebedingungen bestimmen, ob Anbieter*innen zum Verfahren zugelassen sind.

Anbietende gelten als teilnahmeberechtigt, sofern keine Ausschlussgründe nach Art. 44 IVöB 2019 vorliegen. Namentlich sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Das Angebot muss fristgerecht eingereicht werden. Massgebend für die Wahrung der Frist ist der Poststempel. Dieser muss das Datum des Eingabetermins enthalten.
  • Das Angebotsformular muss vollständig ausgefüllt, datiert und unterzeichnet sein. 
  • Dem Angebot ist die ausgefüllte Selbstdeklaration samt Nachweisen beizulegen. Die Einhaltung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau wird auf der Basis von Stichproben durch die Stadt überprüft.

Welches sind die Konsequenzen bei Nichterfüllung der Kriterien?

Eignungskriterien

Anbietende, welche die Eignung nicht oder nicht vollständig erfüllen, werden nach Art. 44 IVöB 2019 vom Verfahren ausgeschlossen.

Zuschlagskriterien

Zuschlagskriterien dienen dazu, das beste Angebot zu eruieren. Zur Evaluation dieses Angebots wird jedes Kriterium mit einer bestimmten Punktzahl bewertet. Die Gesamtnote eines Angebots setzt sich aus der prozentualen Gewichtung der Zuschlagskriterien zusammen. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Summe der gewichteten Bewertung. Die Nichterfüllung eines Zuschlagskriteriums, respektive das Nichteinreichen von zuschlagsrelevanten Unterlagen, wirkt sich folglich auf die Benotung der Kriterien aus. Fehlen bei einem Angebot die abzugebenden Unterlagen gänzlich, wird das Angebot beim entsprechenden Kriterium mit 0 Punkten bewertet.

Generelle Teilnahmebedingungen

Anbieter*innen, welche die generellen Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, werden Nach Art. 44 IVöB 2019 vom Verfahren ausgeschlossen.

Weitere Informationen.

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