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Welche Regeln gelten für die Verfahrenswahl?

Welche Schwellenwerte gelten?

Die Wahl des Beschaffungsverfahrens ist von finanziellen Schwellenwerten abhängig. Massgeblich hierfür ist die geschätzte Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer. Allerdings ist es auch möglich, sich freiwillig dem nächst höheren Verfahren zu unterstellen. Hierbei sind die Regeln des gewählten Verfahrens zu beachten.

Der Gemeinderat hat entschieden, die städtischen Schwellenwerte für Beschaffungsverfahren mit den Schwellenwerten gemäss Anhang 2 der Interkantonalen Vereinbarung vom 15. November 2019 über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) zu harmonisieren. Mit der Anpassung an die IVöB per 1. Juni 2025 werden die städtischen Schwellenwerte, ab welchen ein formelles Verfahren durchgeführt werden muss, erhöht. 

Massgebend für die Verfahrenswahl ist der Startzeitpunkt des Verfahrens (Versand Ausschreibungsunterlagen respektive Publikation auf www.simap.ch).

Schwellenwerte der Stadt Bern in Franken bis 31. Mai 2025

Verfahrensart Bauleistung Lieferung Dienstleistung
Offenes / Selektives Verfahren ab 250'000.00 ab 250'000.00 ab 250'000.00
Einladungsverfahren ab 100'000.00 ab 100'000.00 ab 100'000.00
Freihändiges Verfahren unter 100'000.00 unter 100'000.00 unter 100'000.00

Schwellenwerte IVöB in Franken ab 1. Juni 2025 

Verfahrensart Bauleistung Bauhauptgewerbe Bauleistung Baunebengewerbe Lieferung Dienstleistung
Offenes / Selektives Verfahren ab 500'000.00 ab 250'000.00 ab 250'000.00 ab 250'000.00
Einladungsverfahren ab 300'000.00 ab 150'000.00 ab 150'000.00 ab 150'000.00
Freihändiges Verfahren unter 300'000.00 unter 150'000.00 unter 150'000.00 unter 150'000.00

Schwellenwerte nach GATT/WTO in Franken

Auftraggeberin

 

Bauleistung 

(Gesamtwert)

Lieferung

 

Dienstleistung

 

Gemeinden / Bezirke

ab
8'700'000.00

ab
350'000.00

ab 
350'000.00

Weitere Informationen.

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