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Welche Regeln gelten für die Verfahrenswahl?

Welche Schwellenwerte gelten?

Die Wahl des Beschaffungsverfahrens ist von finanziellen Schwellenwerten abhängig. Massgeblich hierfür ist die geschätzte Auftragssumme ohne Mehrwertsteuer. Allerdings ist es auch möglich, sich freiwillig dem nächst höheren Verfahren zu unterstellen. Hierbei sind die Regeln des gewählten Verfahrens zu beachten.

Die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB 2019sieht für kantonale und kommunale Verfahren unterschiedliche Schwellenwerte vor. Die Schwellenwerte des Bundes finden für städtische Beschaffungen keine Anwendung. Die Stadt Bern hat die Schwellenwerte in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen wie folgt festgelegt: 

Schwellenwerte der Stadt Bern in Franken

Verfahrensart Bauleistung Lieferung Dienstleistung
Offenes / Selektives Verfahren ab 250'000.00 ab 250'000.00 ab 250'000.00
Einladungsverfahren ab 100'000.00 ab 100'000.00 ab 100'000.00
Freihändiges Verfahren unter 100'000.00 unter 100'000.00 unter 100'000.00

Schwellenwerte nach GATT/WTO in Franken

Auftraggeberin

 

Bauleistung 

(Gesamtwert)

Lieferung

 

Dienstleistung

 

Gemeinden / Bezirke

ab
8'700'000.00

ab
350'000.00

ab 
350'000.00

Weitere Informationen.

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