AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Velostation Bern
Vielen Dank benutzen Sie die Velostation Bern. Die Velostation Bern ist ein Angebot der Stadt Bern.
1. Allgemeines
1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbedingungen zwischen den Kund*innen der Velostation Bern (nachfolgend Velostation) und der Direktion für Bildung Soziales und Sport (BSS) als Betreiberin im Auftrag der Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün (TVS). Mit der Nutzung der Velostation anerkennt der*die Kund*in die vorliegenden AGB. Anderslautende Bedingungen gelten nur, wenn diese von der Betreiberin ausdrücklich in schriftlicher Form anerkannt worden sind.
1.2 Die AGB können jederzeit auf der Website der Velostation (https://www.bern.ch/velostation-bern/agb) abgerufen werden.
1.3 Die AGB stützen sich auf die Verordnung über die Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen der Stadtverwaltung Bern (Entgelteverordnung; EV, SSSB 154.12).
2. Zutrittsberechtigung und Abstellen der Fahrzeuge
2.1 Folgende Fahrzeuge dürfen in der Velostation abgestellt werden: Velos mit und ohne Veloanhänger, E-Bikes, Transport- und Spezialvelos sowie Trottinetts mit und ohne Tretunterstützung.
Velos und/oder Veloanhänger, welche grösser (länger, breiter) sind als üblich, dürfen in Absprache mit dem Personal der Velostation auf den dafür ausgewiesenen Flächen abgestellt werden, sofern Platz vorhanden ist. Es können nutzungs- und flächenabhängig zusätzliche Gebühren anfallen.
2.2 Bis zu einer Parkierungsdauer von 20 Minuten ist die Benutzung der Velostation kostenlos und ohne Zutrittskarte während den Öffnungszeiten des Empfangs möglich.
2.3 Berechtigung zu einer längeren Parkierungsdauer haben Personen mit einer der folgenden gültigen Zutrittskarte:
- Tageskarte
- Halbjahres- und Jahresabo
2.4 Kund*innen welche mehrere Fahrzeuge (länger als 20 Minuten) in der Velostation parkieren, müssen für jedes einzelne Fahrzeug eine gültige Zutrittskarte kaufen.
2.5 Der Zutritt zu der Velostation ist von 22:00 – 06:00 Uhr durch einen Zutrittscode, welcher an die Kund*innen während den Öffnungszeiten des Empfangs abgegeben wird, gesichert. Alternativ kann von Abo-Besitzer*innen ein Schlüssel gegen eine Depotgebühr von CHF 30.- gemietet werden. Die Weitergabe des Zutrittscodes oder des Schlüssels an Drittpersonen ist untersagt. Bei Verlust des Schlüssels entfällt der Anspruch auf die Rückzahlung der Depotgebühr von Fr. 30.–.
2.6 Besitzer*innen von unrechtmässig abgestellten Fahrzeugen wegen nicht bezahlten Gebühren werden vom Personal der Velostation gemahnt. Das Fahrzeug wird eine Woche nach einer Mahnung blockiert und gegen Bezahlung einer entsprechenden Gebühr wieder freigegeben. Nach einem Monat unrechtmässigem Verbleib in der Velostation wird das Fahrzeug eingezogen und sechs Monate aufbewahrt. Danach wird das Velo in den Recyclingprozess überführt.
Die Herausgabe des Fahrzeuges erfolgt werktags 08.00 – 16.00 Uhr gegen Begleichung aller offenen Gebühren.
2.7 Der Zutritt beschränkt sich auf den Kundenbereich des Betriebsgebäudes. Zu allen übrigen Räumlichkeiten der Velostation ist der Zutritt untersagt.
2.8 In den Velostationen gelten die vor Ort angebrachten und sichtbaren Hausordnungen.
2.9 Bei Widerhandlungen gegen die ABG oder die Hausordnungen können von der Betreiberin Hausverbote ausgestellt werden.
3. Rückerstattung Depot- und Abogebühren
3.1 Bei Rückgabe eines Zutrittsschlüssel wird der Depotbetrag bar ausbezahlt
3.2 Wenn ein wichtiger Grund vorliegt und ein Jahres- oder Halbjahresabo nicht über die gesamte Gültigkeitsdauer gebraucht wird, besteht die Möglichkeit auf Teilerstattung. Sobald die Gültigkeitsdauer in zwei oder weniger Monaten abläuft, kann keine Teilerstattung gewährt werden. Wichtige Gründe für die Erstattungen sind:
- Wohnorts- oder Arbeitsortwechsel
- Krankheit, Unfall oder andere Gründe die das Velofahren der Kund*innen verunmöglichen
- Todesfall
Der Kunde hat das Vorliegen eines wichtigen Grundes zu beweisen. Nach Ablauf des Abonnements kann keine Teilerstattung gewährt werden.
3.3 Die Berechnung des Rückzahlungsbetrags erfolgt pro benutzten Monat (nicht pro benutzten Tag). Pro benutzten Monat werden dem Kaufpreise CHF 12.50 (Jahresabonnement) bzw. CHF 15.00 (Halbjahresabonnement) abgezogen. Zusätzlich wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 25 verrechnet. Das Abo muss physisch zurückgegeben werden. Die Rückzahlung erfolgt in bar vor Ort zu den Öffnungszeiten des Empfangs.
4. Ersatz und Weitergabe Abos
4.1 Gestohlene Abos können ab dem zweiten Vorfall pro Kund*in ausschliesslich nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Polizeirapport, Versicherungsmeldung) ersetzt werden.
4.2 Ab dem zweiten verlorenen Abo-Kleber wird dieser nicht ersetzt und muss neu gekauft werden.
4.3 Die Weitergabe von Abos ist nach einer Meldung und Adressänderung gegen eine Gebühr von CHF 10 möglich. Das Abo muss physisch zurückgegeben werden. Es wird ein neues Abo ausgestellt.
5. Schliessfächer
5.1 Schliessfachabos können ausschliesslich von Kund*innen mit Halbjahres- oder Jahresabos gekauft werden.
5.2 Nutzen Abo-Kund*innen ein Schliessfach länger als vereinbart, werden sie telefonisch an die Räumung des Schliessfaches erinnert. Ein Monat nach erfolgter Aufforderung wird das Schliessfach von der Betreiberin geleert und der Inhalt entsorgt.
5.3 Ein Tagesschliessfach wird nach 48 Stunden geleert. Der Inhalt kann zu Bürozeiten gegen Nachzahlung am Empfang abgeholt werden.
5.4 Bei Verdacht auf Missbrauch behält sich die Betriebsleitung das Recht vor, das Schliessfach zu öffnen.
5.5 Der Schlüsselverlust hat einen Austausch des Schlosszylinders zur Folge; die Kosten in der Höhe von CHF 150.- gehen zu Lasten des Mieters.
6. Öffnungszeiten
6.1 Die Velostation ist für zahlende Kund*innen 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche zugänglich.
6.2 Die Öffnungszeiten des Empfangs sind an den Aussentüren, in der Velostation und auf der Website ersichtlich. Änderungen der Öffnungszeiten bleiben vorbehalten.
6.3 Ausserhalb der Öffnungszeiten des Empfangs kann der technische Pikettdienst kontaktiert werden. Die entsprechende Nummer ist in der Velostation und an den Aussentüren angeschlagen.
6.4 Für polizeiliche Notfälle steht eine Notrufsäule innerhalb der Velostation zur Verfügung.
7. Preise / Depotgebühren und Zahlungsmodalitäten
7.1 Die Gebühren für die Zutrittskarten sind in der Verordnung über die Entgelte für nicht hoheitliche Leistungen der Stadtverwaltung Bern (Entgelteverordnung; EV, SSSB 154.12) geregelt.
7.2 Die Preise / Depotgebühren sind in der Velostation und auf der Website der Velostationen ersichtlich (https://www.velostationbern.ch). Änderungen der Preise bleiben vorbehalten. Die angegebenen Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.
7.3 Die Zahlung erfolgt in bar, mittels Post-, Debit-, Kreditkarte oder TWINT direkt beim Personal der Velostation. Andere Zahlungsmodalitäten sind ausgeschlossen.
7.4 Weitere Angebote für Firmen und juristische Personen sind auf Anfrage möglich.
8. Beschädigung, Diebstahl und Haftung
8.1 Die Fahrzeuge in der Velostation müssen durch die Besitzer*innen abgeschlossen werden. Die Betreiberin der Velostation übernimmt keine Haftung bei Diebstahl und / oder Beschädigung der eingestellten Fahrzeuge, Fahrzeugzubehör und weiterer mitgeführter Gegenstände (z.B. Bekleidung, Stecklampen, Seitentaschen, Ladekabel für E-Bikes etc.).
8.2 Bei Verlust des Zutrittsschlüssels ist die Betreiberin der Velostation unverzüglich zu benachrichtigen.
9. Akkuladung
9.1 Das Laden von Akkus ist Sache der Fahrzeugbesitzer*innen. In der Velostation steht eine beschränkte Anzahl von Stromanschlüssen zur Verfügung. Für die Stromversorgung, Diebstahl oder Beschädigung von Ladegeräten oder Akkus kann keine Gewähr geleistet werden.
10. Datenschutz
10.1 Die Adressangaben aus der Kund*innenliste werden vertraulich und nur für betriebsinterne Zwecke verwendet.
10.2 Nach Ablauf des Vertragsverhältnisses werden auf Wunsch der Kund*innen sämtliche Kundendaten gelöscht.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
11.1 Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der Bestimmungen über das Internationale Privatrecht.
11.2 Sollten einzelne Passagen der vorliegenden AGB ungültig, gesetzeswidrig oder sonst wie unwirksam sein, behalten alle anderen Passagen ihre Gültigkeit. Die unwirksame Regelung wird durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
11.3 Bei allfälligen Rechtsstreitigkeiten ist der Gerichtsstand Bern.
12. Kontakt
12.1 Für weitergehende Fragen, Anregungen und Kritik können Sie sich an die jeweiligen Verantwortlichen vor Ort wenden. Falls nicht erreichbar, kontaktieren Sie Tel. 031 321 62 72 (Kompetenzzentrum Arbeit KA) oder velostation@bern.ch.