Einführung freies Rechtsabbiegen bei Rot
Pünktlich zu den wärmeren Temperaturen wurden Ende März 2021 an ausgewählten Kreuzungen in der Stadt Bern neue Signalisationen angebracht. Bei diesen Kreuzungen ist es Velofahrenden erlaubt, bei Rot rechts abzubiegen. Fussgängerinnen und Fussgänger haben aber weiterhin Vortritt.
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Kurzinterview mit Adrian Castrischer
Adrian Castrischer ist Mitarbeiter der Verkehrsplanung Stadt Bern und dort Projektleiter bei der Einführung des neuen Verkehrsregimes «Freies Rechtsabbiegen bei Rot». Im Interview führt er aus, wer vom Regime Gebrauch machen darf und was dabei zu beachten ist.
1. An wie vielen Kreuzungen sind bereits Schilder montiert?
Adrian Castrischer: Bis Ende April 2021 hat das Tiefbauamt an knapp 30 Standorten ein solches Schild montiert. Bis im Sommer 2021 soll an insgesamt rund 80 Standorten das freie Rechtsabbiegen bei Rot für Velofahrende erlaubt werden.
2. Was gilt es beim neuen Verkehrsregime zu beachten
Adrian Castrischer: Wichtig zu wissen ist, dass alle übrigen Verkehrsteilnehmenden, namentlich auch die zu Fuss Gehenden weiterhin Vortritt gegenüber den bei Rot rechtsabbiegenden Velos haben. Will man ungestört abbiegen, darf man selbstverständlich weiterhin warten, bis die Ampel auf Grün schaltet.
3. Gibt es erste Beobachtungen, ob das neue Regime genutzt wird?
Adrian Castrischer: Seit der Einführung beobachten wir das Verhalten der Verkehrsteilnehmenden. Die ersten Erkenntnisse zeigen, dass das neue Regime, nicht von allen, aber doch rege genutzt wird. Heikle Situationen oder gar Unfälle wurden bisher nicht beobachtet oder gemeldet.
4. Dürfen nebst den Velofahrenden auch andere Verkehrsteilnehmende bei Rot rechts abbiegen?
Adrian Castrischer: Ja, grundsätzlich dürfen alle Verkehrsmittel, welche den Velos gleichgestellt sind, bei Rot rechts abbiegen. Das heisst, das neue Regime gilt auch für E-Trottinetts und E-Bikes.