Finanzierung
Die Finanzierung der Velo-Offensive erfolgt gemäss Reglement über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) und bei Infrastrukturprojekten über die Investitionsrechnung.
Die Finanzierung von Infrastrukturmassnahmen zugunsten des Veloverkehrs erfolgt über die Investitionsrechnung. Bei Agglomerationsprogrammen kann mit namhaften Beiträgen von Bund und Kantonen gerechnet werden. Das städtische Budget wird durch die Infrastrukturmassnahmen nicht zusätzlich belastet – die Finanzierung ist in der langjährigen Investitionsplanung des Gemeinderats berücksichtigt.
Betriebliche oder kommunikative Massnahmen der Veloförderung werden über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) finanziert. Über Massnahmen, deren Kosten einen gewissen Betrag übersteigen, entscheidet der Gemeinde- oder Stadtrat.
Die Finanzierung von kleineren direktionsspezifischen Vorhaben erfolgt über die laufende Rechnung der jeweiligen Direktionen im Rahmen der gesprochenen Budgets. Dazu kommen die Massnahmen von Dritten oder Privaten, die durch diese selbst getragen werden.