Webformular Zuzug Ausland EU/EFTA Studierende
Informationen zur Krankenversicherungspflicht
Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.
Die Einwohnergemeinde ist verpflichtet folgende Personen zu informieren:
- Neuzuziehende Personen
- Eltern von Neugeborenen
- Rentnerinnen und Rentner, welche in einen EU-/EFTA-Staat ziehen
Auf der Webseite vom Kanton finden Sie detaillierte Informationen und welche Ausnahmen bestehen.
Dokumente für notwendige Beilagen:
Ermittlung ausreichende finanzielle Mittel (PDF, 260.5 KB)
Gesuch Aufenthaltsbewilligung Aus- und Weiterbildung (PDF, 110.4 KB)