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Informationen zur Krankenversicherungspflicht

Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.

Die Einwohnergemeinde ist verpflichtet folgende Personen zu informieren:

  • Neuzuziehende Personen
  • Eltern von Neugeborenen
  • Rentnerinnen und Rentner, welche in einen EU-/EFTA-Staat ziehen

Auf der Webseite vom Kanton finden Sie detaillierte Informationen und welche Ausnahmen bestehen.

Weitere Informationen.

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