Webformular Zuzug Ausland EU/EFTA Arbeitnehmende
Informationen zur Krankenversicherungspflicht
Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.
Die Einwohnergemeinde ist verpflichtet folgende Personen zu informieren:
- Neuzuziehende Personen
- Eltern von Neugeborenen
- Rentnerinnen und Rentner, welche in einen EU-/EFTA-Staat ziehen
Auf der Webseite vom Kanton finden Sie detaillierte Informationen und welche Ausnahmen bestehen.