Zufahrts- und Parkbewilligung / Signalisation Parkverbot für Umzüge
Wollen Sie am Umzugstag mit den Umzugswagen in der Nähe Ihrer Wohnadresse parkieren? Dann benötigen Sie allenfalls eine Bewilligung und es kann notwendig sein, einen Platz mit den entsprechenden Signalen zu markieren.
Zufahrts- und Parkbewilligung für Umzüge
Für Umzüge in der Innenstadt, oder wenn Sie im Halte- und Parkverbot stehen möchten, benötigen Sie eine Umzugsbewilligung. Diese wird Ihnen kostenlos erteilt. Das Gesuch können Sie entweder online erfassen oder das Gesuchsformular in den Downloads (PDF, 225.4 KB) verwenden.
Signalisation Parkverbot für Umzüge
Möglichkeit 1
Sie können die Signale direkt bei einer der Umzugsfirmen aus der Region bestellen. Die Signale werden durch die Umzugsfirma vor Ort aufgestellt und im Anschluss wieder abgeholt. Kosten gemäss den Angeboten der Umzugsfirmen.
Möglichkeit 2
Möchten Sie die Signale selber hinstellten, dann wenden Sie sich an die Kantonspolizei, Fachstelle Signalisationen. Diese gibt Ihnen detailliert Auskunft über das weitere Vorgehen:
Telefon 031 638 67 00 oder Mail an signalisationen-bern@police.be.ch
Wichtig: Die Bestellung muss 8 Arbeitstage vor dem Umzugstermin erfolgen.
Downloads
Titel |
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Gesuch Zufahrts- und Parkbewilligung für Umzüge (PDF, 225.4 KB) |