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Informationen zur Krankenversicherungspflicht
Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.
Die Einwohnergemeinde ist verpflichtet folgende Personen zu informieren:
- Neuzuziehende Personen
- Eltern von Neugeborenen
- Rentnerinnen und Rentner, welche in einen EU-/EFTA-Staat ziehen
Auf der Webseite vom Kanton finden Sie detaillierte Informationen und welche Ausnahmen bestehen.
Dokumente für notwendige Beilagen:
Einverständniserklärung Umzug minderjährige Kinder (PDF, 44.7 KB)