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Zuzug, Umzug und Wegzug

Herzlich willkommen! Die Einwohnerdienste stehen Ihnen online, telefonisch oder persönlich an der Predigergasse 5 zur Verfügung.

Sie ziehen um? Nachstehend finden Sie Informationen, wie das An- oder Abmelden funktioniert und welche Bestimmungen gelten.

Hilfreiche Tipps und Angaben zu Ihrem Start in Bern finden Sie unter «Willkommen in Bern». Oder lernen Sie Ihr neues Zuhause bei einem unserer offiziellen Willkommensanlässe kennen, wir freuen uns auf Sie.

Was es alles bei einem Umzug zu beachten gibt, finden Sie auf der Seite «Umzugstipps».

Seit dem 1. Februar 2024 ist im Kanton Bern die Hinterlegung des Heimatscheins bei der Wohngemeinde nicht mehr nötig. Aus diesem Grund senden wir diesen bei einem Wegzug zurück.

Möglicherweise wird der Heimatschein bei einem ausserkantonalen Wegzug wieder benötigt. Ändert sich der Zivilstand, wird der Heimatschein infolge Ungültigkeit vernichtet.

Sollten Sie diesen zu einem späteren Zeitpunkt wieder benötigen, müssen sie einen neuen Heimatschein beim zuständigen Zivilstandsamt Ihres Heimatortes bestellen.

Aufgrund der Gesetzesrevision werden auch keine Niederlassungsausweise mehr ausgestellt. Sollten Sie eine Bestätigung über Ihren Wohnsitz benötigen, können Sie online eine Wohnsitzbestätigung bestellen.

Längerfristig werden aufgrund der Gesetzesänderung auch die Heimatausweise für Wochenaufenthalter und Wochenaufenthalterinnen wegfallen. Da aber noch nicht alle Gemeinden über eine elektronische Schnittstelle verfügen, stellt die Stadt Bern in einer Übergangszeit weiterhin Heimatausweise aus und verlangt diese bei der Anmeldung zum Wochenaufenthalt.

Stellt Ihre Niederlassungsgemeinde keinen Heimatausweis aus, können Sie bei der Anmeldung auf die Beilage des Heimatausweises verzichten.

Folgende Geschäfte können Sie von zu Hause aus erledigen. Sie können die Formulare online einreichen oder uns per Post zustellen. Aktuell bitten wir Sie, dies nach Möglichkeit dem persönlichen Besuch vorzuziehen.

Zuzug / Umzug / Wegzug

Anmeldung in der neuen Gemeinde, Adressänderung innerhalb der Gemeinde und Wegzug/Abmeldung: alles bequem von zu Hause aus über das Portal eUmzugCH.

Noch können nicht alle gleichermassen profitieren. Ausnahmen finden Sie direkt in den Themenblöcken.

Bild Legende:

Umzug innerhalb dem gleichen Haus:

Sie ziehen in eine andere Wohnung im gleichen Haus? Auch wenn die Adresse gleich bleibt, benötigen wir Ihre Umzugsmeldung innert 14 Tagen über das Portal eUmzugCH.

Umzug innerhalb der Gemeinde Bern:

Nutzen Sie dazu das Portal eUmzugCH.

Folgende Dienstleistung ist über eUmzugCH leider nicht möglich. Bitte benutzen Sie das Formular.

Sind Sie neu in die Stadt Bern gezogen? Herzlich willkommen!

Nutzen Sie dazu das Portal eUmzugCH.

Wenn Ihre bisherige Gemeinde noch nicht am eUmzugCH angeschlossen ist, nutzen Sie folgendes Vorgehen.
Sie müssen nicht persönlich vorbeikommen. Füllen Sie die Anmeldung (PDF, 135.2 KB) aus. Senden Sie uns die Anmeldung mit den nachstehend genannten Beilagen – innert 14 Tagen. Falls noch etwas wäre, melden wir uns.

Wenn alles ok ist, erhalten Sie von uns eine Anmeldebestätigung und die Rechnung für die Gebühren.

Ausfüllen und einreichen:

Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen das mit.

Sind Sie neu in die Stadt Bern gezogen? Herzlich willkommen!

Zuzug aus dem Ausland

Sie finden alle Informationen auf folgenden Seiten:

Zuzug aus dem Inland mit gültiger (Kurz-)Aufenthalts- / Niederlassungsbewilligung

Nutzen Sie dazu das Portal eUmzugCH.

Wenn Ihre bisherige Gemeinde noch nicht am eUmzugCH angeschlossen ist, nutzen Sie folgendes Vorgehen.
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen:

Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Zuzug aus dem Ausland

Sie haben einen positiven Einreiseentscheid erhalten und sind neu in die Stadt Bern gezogen? Herzlich willkommen!

Füllen Sie bitte die Anmeldung aus. Senden Sie uns die Anmeldung mit den nachstehend genannten Beilagen – innert 14 Tagen. Wir prüfen die Unterlagen und laden Sie zu uns an den Schalter ein.

Ausfüllen und einreichen:

Zuzug aus einer Gemeinde im Kanton Bern (innerkantonal)

Füllen Sie bitte die Anmeldung aus. Senden Sie uns die Anmeldung mit den nachstehend genannten Beilagen – innert 14 Tagen. Wir prüfen die Unterlagen und laden Sie zu uns an den Schalter ein.

Ausfüllen und einreichen:

Zuzug aus einem anderen Kanton (Kantonswechsel / Ausweise L, B und C)

Für die Zulassung eines Kantonswechsels gelten besondere ausländerrechtliche Bestimmungen. Auf der Seite Kantonswechsel Drittstaatsangehörige finden Sie alle Informationen.

Möchten Sie nicht, dass Ihre Daten an Private weitergegeben werden? 

Reichen Sie uns das Online-Formular «Datensperre» ein: Datenbekanntgabe an Private: Gesuch um Sperrung (Webformular).

Weitere Informationen zu den Daten im Einwohnerregister finden Sie auf der Seite Adressauskunft aus dem Einwohnerregister Stadt Bern.

Bitte nutzen Sie das Portal eUmzugCH.

Ihre Abmeldebescheinigung senden wir direkt an die neue Wohngemeinde. Ein Besuch am Schalter der Einwohnerdienste ist nicht notwendig.

Folgende Dienstleistungen sind über eUmzugCH leider nicht möglich. Bitte nutzen Sie dafür das jeweilige Formular.

Falls Sie in einer anderen Gemeinde Wochenaufenthalter*in sind, müssen Sie sich mit dem Heimatausweis anmelden. Heimatausweise der Gemeinde Bern bestellen Sie für die Neuausstellung oder Verlängerung online (Verrechnung elektronisch): Bestellung Heimatausweis (Webformular).

Grundsätzlich muss jede Person eine Grundversicherung abschliessen, die in der Schweiz wohnt oder arbeitet.

Die Einwohnergemeinde ist verpflichtet folgende Personen zu informieren:

  • Neuzuziehende Personen
  • Eltern von Neugeborenen
  • Rentnerinnen und Rentner, welche in einen EU-/EFTA-Staat ziehen

Auf der Webseite vom Kanton finden Sie detaillierte Informationen und welche Ausnahmen bestehen.

Herzlich willkommen!

Als Schweizer Bürgerinnen oder Bürger können Sie die Anmeldung oder die Verlängerung online vornehmen. Nötige Beilage: Heimatausweis in elektronischer Form. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Die Verrechnung der Kosten erfolgt elektronisch. 

Wenn Sie persönlich bei uns vorbeikommen möchten, bringen Sie bitte mit:

  • Heimatausweis (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Sozialversicherungsnummer (AHV-Nummer)

Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Als EU/EFTA-Staatsangehörige oder Drittstaatsangehörige mit Ausländerausweis melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei den Einwohnerdiensten an. Sie können die Anmeldung oder die Verlängerung online vornehmen. Die Verrechnung der Kosten erfolgt elektronisch.

Folgende Unterlagen bringen Sie mit oder reichen Sie online ein:  

  • Kopie Ausländerausweis
  • Interimsausweis (erhältlich bei Ihrer Wohnsitzgemeinde)
  • Kopie eines gültigen heimatlichen Reisedokuments (Pass oder Identitätskarte)

Unter Umständen kann eine Kopie Ihres Mietvertrags oder ein entsprechender Nachweis erforderlich sein. Falls nötig, teilen wir Ihnen dies mit.

Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung per Post zugestellt.

Weitere Dienstleistungen:

Folgende Formulare können Sie auf dem Postweg oder per E-Mail an einsenden.

Alle Informationen finden Sie auf der Seite Wohnsitzbestätigung.

Weitere Informationen.

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