BiodiversitätsGarten
Wenn Sie die Biodiversität in Ihrem Stadt Berner Garten fördern, können Sie ihn für die Auszeichnung «BiodiversitätsGarten» anmelden. Ist Ihr Garten bereits ausgezeichnet, aber in der Zwischenzeit haben Sie weitere Anpassungen vorgenommen? Dann können Sie ihn als besonders wertvollen BiodiversitätsGarten anmelden.
Anmeldung zum BiodiversitätsGarten
Die Anmeldung für das aktuelle Jahr 2024 ist geschlossen. Die Anmeldung ist für 2025 möglich.
Anmeldeformular BiodiversitätsGarten (DOCX, 50.1 KB)
Senden Sie das ausgefüllte Formular an:
Stadtgrün Bern
Fachstelle Natur und Ökologie
Bümplizstrasse 45
3027 Bern
oder per E-Mail an:
Minimalanforderungen
- Es sind keine invasiven Neophyten vorhanden. (Ausnahme: Bäume/Sträucher, für deren Entfernen kein Handlungsspielraum besteht (Mietobjekt)).
- Der Garten ist (wenn möglich) für Kleintiere wie Igel zugänglich.
- Es wurden Massnahmen zur Behebung von Gefahren für Kleintiere (z. B. zu hohe Stufen bei Kellertreppen, Lichtschächte, etc.) getroffen.
- Es werden weder Pestizide noch Torf noch mineralische Dünger verwendet.
- Es werden weder Mähroboter noch Laubbläser oder Ultraschall-Tiervertreiber eingesetzt.
Kriterien «BiodiversitätsGarten»
- Mindestens 25 Prozent des Aussenraums (Parzelle minus Gebäude) sind naturnahe Lebensräume und Kleinstrukturen.
- Es werden mindestens 10 Punkte erreicht.
Kriterien «BiodiversitätsGarten besonders wertvoll»
- Mindestens 50 Prozent des Aussenraums (Parzelle minus Gebäude) sind naturnahe Lebensräume und Kleinstrukturen.
- Es werden mindestens 15 Punkte erreicht.
Zusatzpunkte werden vergeben für
- Fassadenbegrünung oder Spalierobst an Gebäudefassaden, Mauern oder ähnlichem
- Lebensraumvielfalt: viele, eng ineinander verzahnte Lebensräume und Kleinstrukturen
- naturnahe Dachbegrünung bei Gebäuden, Velounterständen oder Garagen
- Verzicht der/des Gartenbesitzers/in auf eine eigene Katze mit Zutritt zum Garten
- Fachgerechte Nisthilfen für Vögel, Insekten oder Säugetiere (z.B. Fledermäuse, Igel)
- Habitatbäume (alte Bäume mit Höhlen, Efeu, evtl. Totholz)
- Trinkstellen für Tiere
- einheimische Dornensträucher
Definition
Naturnahe Lebensräume sind:
- Wiesen, die max. 3x jährlich gemäht werden und deren Mähgut abtransportiert wird (kein Mulchen)
- Ruderalfluren
- Krautsäume, Altgrasstreifen und -inseln
- artenreiche Wildhecken oder Feldgehölze aus standortheimischen Straucharten (Standortheimisch bedeutet: In der Region Bern natürlicherweise vorkommend.)
- standortheimische Bäume
- Obstbäume und Habitatbäume (mit Efeu, Astlöchern etc.)
- wilde Ecken (Brennnesseln, Brombeeren etc.)
- Gewässer und Feuchtstellen (z. B. Gartenteiche, Natur-Schwimmteiche, Retentionsbecken, Feuchtgräben, bepflanzte Wasserbecken, Sumpfbeete etc.)
- unversiegelte Wege und Plätze mit Kies- oder Mergelbelag, die sich wenigstens z.T. begrünen können
- Kleinstrukturen: Steinhaufen, Asthaufen, Heuhaufen, Laubhaufen, stehendes oder liegendes Totholz, Trockenmauer, Kompost, Sandbeet/-fläche
Nicht als naturnah gelten beispielsweise:
- Rasen (alles was mehr als 3x jährlich gemäht wird)
- Gemüsegarten (auch nach biologischen Prinzipien)
- Schnitthecken, Hecken aus einer einzigen Art, Gehölzgruppen mit mehr als einem Fünftel exotischen Sträuchern (wie z. B. Forsythie)
- nicht standortheimische Pflanzen
- Zierpflanzen, Pflanzen mit gefüllten Blüten
Kriterien für Familiengartenparzellen
Auch Familiengartenparzellen können ausgezeichnet werden. Die Richtlinien der Familiengarten und Bauordnung müssen aber weiterhin eingehalten werden.