BiodiversitätsGarten
Machen Sie Ihren Berner Stadtgarten zum Biodiversitäts-Garten! Fördern Sie die Artenvielfalt und lassen Sie ihn auszeichnen – oder upgraden Sie Ihre bestehende Auszeichnung, wenn Sie weitere Verbesserungen vorgenommen haben.
Anmeldung zum BiodiversitätsGarten
Die Anmeldung für den BiodiversitätsGarten ist geöffnet – Anmeldeschluss: 15. Juni 2025.
Anmeldeformular BiodiversitätsGarten (DOCX, 50.1 KB)
Senden Sie das ausgefüllte Formular an:
Stadtgrün Bern
Fachstelle Natur und Ökologie
Bümplizstrasse 45
3027 Bern
oder per E-Mail an:
Minimalanforderungen
- Es sind keine invasiven Neophyten vorhanden. (Ausnahme: Bäume/Sträucher, für deren Entfernen kein Handlungsspielraum besteht (Mietobjekt)).
- Der Garten ist (wenn möglich) für Kleintiere wie Igel zugänglich.
- Es wurden Massnahmen zur Behebung von Gefahren für Kleintiere (z. B. zu hohe Stufen bei Kellertreppen, Lichtschächte, etc.) getroffen.
- Es werden weder Pestizide noch Torf noch mineralische Dünger verwendet.
- Es werden weder Mähroboter noch Laubbläser oder Ultraschall-Tiervertreiber eingesetzt.
Zusatzpunkte werden vergeben für
- Fassadenbegrünung oder Spalierobst an Gebäudefassaden, Mauern oder ähnlichem
- Lebensraumvielfalt: viele, eng ineinander verzahnte Lebensräume und Kleinstrukturen
- naturnahe Dachbegrünung bei Gebäuden, Velounterständen oder Garagen
- Verzicht der/des Gartenbesitzers/in auf eine eigene Katze mit Zutritt zum Garten
- Fachgerechte Nisthilfen für Vögel, Insekten oder Säugetiere (z.B. Fledermäuse, Igel)
- Habitatbäume (alte Bäume mit Höhlen, Efeu, evtl. Totholz)
- Trinkstellen für Tiere
- einheimische Dornensträucher
Definition
Naturnahe Lebensräume sind:
- Wiesen, die max. 3x jährlich gemäht werden und deren Mähgut abtransportiert wird (kein Mulchen)
- Ruderalfluren
- Krautsäume, Altgrasstreifen und -inseln
- artenreiche Wildhecken oder Feldgehölze aus standortheimischen Straucharten (Standortheimisch bedeutet: In der Region Bern natürlicherweise vorkommend.)
- standortheimische Bäume
- Obstbäume und Habitatbäume (mit Efeu, Astlöchern etc.)
- wilde Ecken (Brennnesseln, Brombeeren etc.)
- Gewässer und Feuchtstellen (z. B. Gartenteiche, Natur-Schwimmteiche, Retentionsbecken, Feuchtgräben, bepflanzte Wasserbecken, Sumpfbeete etc.)
- unversiegelte Wege und Plätze mit Kies- oder Mergelbelag, die sich wenigstens z.T. begrünen können
- Kleinstrukturen: Steinhaufen, Asthaufen, Heuhaufen, Laubhaufen, stehendes oder liegendes Totholz, Trockenmauer, Kompost, Sandbeet/-fläche
Nicht als naturnah gelten beispielsweise:
- Rasen (alles was mehr als 3x jährlich gemäht wird)
- Gemüsegarten (auch nach biologischen Prinzipien)
- Schnitthecken, Hecken aus einer einzigen Art, Gehölzgruppen mit mehr als einem Fünftel exotischen Sträuchern (wie z. B. Forsythie)
- nicht standortheimische Pflanzen
- Zierpflanzen, Pflanzen mit gefüllten Blüten
Kriterien für Familiengartenparzellen
Auch Familiengartenparzellen können ausgezeichnet werden. Die Richtlinien der Familiengarten und Bauordnung müssen aber weiterhin eingehalten werden.