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BiodiversitätsGarten

Machen Sie Ihren Berner Stadtgarten zum Biodiversitäts-Garten! Fördern Sie die Artenvielfalt und lassen Sie ihn auszeichnen – oder upgraden Sie Ihre bestehende Auszeichnung, wenn Sie weitere Verbesserungen vorgenommen haben.

Anmeldung zum BiodiversitätsGarten

Die Anmeldung für den BiodiversitätsGarten ist geöffnet – Anmeldeschluss: 15. Juni 2025.

Anmeldeformular BiodiversitätsGarten (DOCX, 50.1 KB)

Senden Sie das ausgefüllte Formular an:

Stadtgrün Bern
Fachstelle Natur und Ökologie
Bümplizstrasse 45
3027 Bern

oder per E-Mail an:

Minimalanforderungen

  • Es sind keine invasiven Neophyten vorhanden. (Ausnahme: Bäume/Sträucher, für deren Entfernen kein Handlungsspielraum besteht (Mietobjekt)).
  • Der Garten ist (wenn möglich) für Kleintiere wie Igel zugänglich.
  • Es wurden Massnahmen zur Behebung von Gefahren für Kleintiere (z. B. zu hohe Stufen bei Kellertreppen, Lichtschächte, etc.) getroffen.
  • Es werden weder Pestizide noch Torf noch mineralische Dünger verwendet.
  • Es werden weder Mähroboter noch Laubbläser oder Ultraschall-Tiervertreiber eingesetzt.
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Kriterien «BiodiversitätsGarten»

  • Mindestens 25 Prozent des Aussenraums (Parzelle minus Gebäude) sind naturnahe Lebensräume und Kleinstrukturen.
  • Es werden mindestens 10 Punkte erreicht.
Bild Legende:

Kriterien «BiodiversitätsGarten besonders wertvoll»

  • Mindestens 50 Prozent des Aussenraums (Parzelle minus Gebäude) sind naturnahe Lebensräume und Kleinstrukturen.
  • Es werden mindestens 15 Punkte erreicht.

Zusatzpunkte werden vergeben für

  • Fassadenbegrünung oder Spalierobst an Gebäudefassaden, Mauern oder ähnlichem
  • Lebensraumvielfalt: viele, eng ineinander verzahnte Lebensräume und Kleinstrukturen
  • naturnahe Dachbegrünung bei Gebäuden, Velounterständen oder Garagen
  • Verzicht der/des Gartenbesitzers/in auf eine eigene Katze mit Zutritt zum Garten
  • Fachgerechte Nisthilfen für Vögel, Insekten oder Säugetiere (z.B. Fledermäuse, Igel)
  • Habitatbäume (alte Bäume mit Höhlen, Efeu, evtl. Totholz)
  • Trinkstellen für Tiere
  • einheimische Dornensträucher

Definition

Naturnahe Lebensräume sind:

  • Wiesen, die max. 3x jährlich gemäht werden und deren Mähgut abtransportiert wird (kein Mulchen)
  • Ruderalfluren
  • Krautsäume, Altgrasstreifen und -inseln
  • artenreiche Wildhecken oder Feldgehölze aus standortheimischen Straucharten (Standortheimisch bedeutet: In der Region Bern natürlicherweise vorkommend.)
  • standortheimische Bäume
  • Obstbäume und Habitatbäume (mit Efeu, Astlöchern etc.)
  • wilde Ecken (Brennnesseln, Brombeeren etc.)
  • Gewässer und Feuchtstellen (z. B. Gartenteiche, Natur-Schwimmteiche, Retentionsbecken, Feuchtgräben, bepflanzte Wasserbecken, Sumpfbeete etc.)
  • unversiegelte Wege und Plätze mit Kies- oder Mergelbelag, die sich wenigstens z.T. begrünen können
  • Kleinstrukturen: Steinhaufen, Asthaufen, Heuhaufen, Laubhaufen, stehendes oder liegendes Totholz, Trockenmauer, Kompost, Sandbeet/-fläche

Nicht als naturnah gelten beispielsweise:

  • Rasen (alles was mehr als 3x jährlich gemäht wird)
  • Gemüsegarten (auch nach biologischen Prinzipien)
  • Schnitthecken, Hecken aus einer einzigen Art, Gehölzgruppen mit mehr als einem Fünftel exotischen Sträuchern (wie z. B. Forsythie)
  • nicht standortheimische Pflanzen
  • Zierpflanzen, Pflanzen mit gefüllten Blüten
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Kriterien für Familiengartenparzellen

Auch Familiengartenparzellen können ausgezeichnet werden. Die Richtlinien der Familiengarten und Bauordnung müssen aber weiterhin eingehalten werden.

 

Weitere Informationen.

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