Grenzwerte
Die Luftqualität der Schweiz wird mittels Grenzwerten, die in der Luftreinhalteverordnung vom 16. Dezember 1985 festgelegt sind, kontrolliert.
Air Quality Guidelines (AQG), WHO 2021
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat 2021 neue Richtwerte für die Luftschadstoffe Feinstaub (PM10 ,PM2.5), Stickstoffdioxid (NO2) und Ozon (O3) publiziert. Die nachfolgende Tabelle vergleicht die neuen WHO-Richtwerte mit den in der Schweizer Luftreinhalteverordnung (LRV) festgelegten Grenzwerten.
Gesetzliche Grundlage Schweiz
Als gesetzliche Grundlage gilt in der Schweiz die Luftreinhalteverordnung des Bundes:
Stickstoffdioxid (NO2)
- Der Grenzwert für das Tagesmittel ist bei 80 µg/m3 festgelegt. Dieser Wert wurde 2023 in der Stadt Bern nicht überschritten.
- Der Grenzwert für das Jahresmittel ist bei 30 µg/m3 festgelegt. Er wurde 2023 mit 15 µg/m3 eingehalten.
Feinstaub (PM10)
- Für das Jahresmittel gilt ein Grenzwert von 20 µg/m3. Dieser Wert wurde 2023 in Bern eingehalten; der Jahresmittelwert in Bern betrug 12 µg/m3.
- Für das Tagesmittel gilt ein Grenzwert von 50 µg/m3. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2023 nicht überschritten. Erlaubt wären drei Überschreitungen pro Jahr.
Feinstaub (PM2.5)
- Für das Jahresmittel gilt ein Grenzwert von 10 µg/m3. Dieser Grenzwert wurde im Jahr 2023 mit 8.1 µg/m3 eingehalten.
- Anmerkung: Die PM10- und PM2.5-Werte sind vor allem im Winter bei Inversionslagen ein Problem.
Ozon (O3)
- Für das Stundenmittel gilt ein Grenzwert von 120 µg/m3, der nicht mehr als einmal pro Jahr überschritten werden darf. 2023 wurde dieser Wert 269 mal überschritten.
- 98 Prozent der Halbstundenmittel eines Monats müssen unter 100 µg/m3 liegen. Im Jahr 2023 war dieser Grenzwert in Bern in den Monaten Mai, Juni, Juli, August und September überschritten.