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Lärmermittlung

Die Ermittlung des Schallpegels erfolgt durch Messung oder Berechnung.

Bei der Messung und Berechnung von Lärm wird an sich eine physikalische Grösse, der Schallpegel, ermittelt. Dennoch haben sich Begriffe eingebürgert, welche mit dem Zusatz «Lärm-» eine subjektive Bewertung erfahren. Es werden daher nachfolgend die Ausdrücke «Lärmmessung» respektive «Lärmberechnung» verwendet.

Die Lärmberechnungen erfüllen die gleichen Genauigkeitsanforderungen wie die Lärmmessungen. Je nach Situation wird die eine oder andere Methode angewandt.

Lärmmessungen

Lärmmessung vor dem Bundeshaus
Bild Legende:

Zur Messung eines Schallpegels wird ein Messgerät benötigt, welches eine ausreichend grosse Anzahl von Frequenzbändern erfasst. Die Pegel der einzelnen Frequenzbänder werden mit einem speziellen Filter bewertet, um sie dem Hörverhalten des menschlichen Ohres anzugleichen. Am geläufigsten ist der A-Filter; man spricht dann vom A-bewerteten Pegel in dB(A).

Messungen können immissionsseitig (am Einwirkungspunkt) oder emissionsseitig (am Entstehungsort) erfolgen.

Lärmberechnungen

Mit den heutigen Lärmberechnungs-Programmen können komplexe Situationen modelliert werden und zur Beurteilung der Lärmbelastung (z.B. durch Strassenverkehrslärm, Industrie- und Gewerbelärm) am Immissionspunkt angewandt werden.

Auch bauakustische Vorkehrungen in Gebäuden, wie die Schalldämmung zwischen Räumen, können berechnet werden, sofern erforderliche Daten, wie Baustoffkennwerte und Konstruktionsdetails, bekannt sind.

Weitere Informationen.

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