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Ermittlung und Beurteilung

Lärm wird gemeinhin als störender Schall definiert. Schall stellt die Ausbreitung von Druckschwankungen in einem Medium dar und ist an sich wertfrei; erst durch eine subjektive Bewertung wird Schall zu Lärm. Der Störungsgrad durch Lärm kann von unwillkommen über unangenehm bis gesundheitsgefährdend reichen.

Für ein ungeübtes Ohr ist es schwierig zu beurteilen, wie laut ein bestimmtes Geräusch ist.  Am besten lassen sich Schallpegel einordnen, indem man sie mit bekannten Grössen vergleicht. Hier eine Auswahl mit Richtgrössen:

  • 10 dB(A): Radiostudio
  • 20 dB(A): Schlafzimmer
  • 30 dB(A): sehr ruhiger Garten, Leseraum, Drucker in 2 m Abstand
  • 40 dB(A): ruhiges Wohnquartier (tagsüber)
  • 50 dB(A): Wohnzimmer
  • 60 dB(A): Unterhaltung
  • 70 dB(A): lautes Büro
  • 80 dB(A): intensiver Verkehrslärm
  • 90 dB(A): Diskothek
  • 100 dB(A): Autohupe in 5 m Abstand

Weitere Informationen

Die Ermittlung des Schallpegels erfolgt durch Messung oder Berechnung.

Informationen wie Lärm beurteilt wird, finden Sie auf der Seite Lärmbeurteilung.

Weitere Informationen.

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