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Stadtrecht

Die Stadt Bern führt zwei Rechtssammlungen: Die Systematische Sammlung des Stadtrechts von Bern (SSSB) und die Amtliche Sammlung des Stadtrechts von Bern (ASSB).

Die Stadt Bern erlässt im Rahmen des übergeordneten Rechts die für ihre Organisation und zur Erfüllung ihrer Aufgaben notwendigen Vorschriften.

Das städtische Recht ergeht entweder als Reglement oder als Verordnung: Reglemente werden durch die Stimmberechtigten oder den Stadtrat erlassen, Verordnungen beschliesst der Gemeinderat. Das wichtigste Reglement der Stadt Bern ist die Gemeindeordnung (GO). Sie regelt die Grundzüge der Organisation, der Zuständigkeiten sowie der Mitwirkung der Stimmberechtigten und äussert sich zu den wichtigsten Aufgaben und Themen, denen sich die Stadt widmen will.

Systematische Sammlung des Stadtrechts von Bern (SSSB)

Die Systematische Sammlung des Stadtrechts von Bern (SSSB) ist die nach Sachgebieten geordnete Sammlung der geltenden Rechtserlasse der Stadt Bern. Sie wird laufend aktualisiert.

Amtliche Sammlung des Stadtrechts von Bern (ASSB)

Die Amtliche Sammlung des Stadtrechts von Bern (ASSB) enthält alle publizierten neuen Erlasse beziehungsweise deren Änderung oder Aufhebung.

Die Sammlungen des Stadtrechts von Bern haben weder positive noch negative Rechtskraft. Sie sind lediglich ein Informationsmittel. Massgebend für die Rechtskraft städtischer Erlasse ist allein der Beschluss des zuständigen städtischen Organs und die nachfolgende Publikation im Anzeiger Region Bern.

Haben Sie Fragen zum Stadtrecht? Dann kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Weitere Informationen.

Kontakt

Bereich Recht Telefon +41 31 321 60 66

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