Mitreden und Mitgestalten
Die Einwohner*innen der Stadt Bern haben zahlreiche Möglichkeiten bei der Entwicklung der Stadt mitzureden. Gestalten Sie die Stadt Bern mit und machen Sie von Ihren vielseitigen Rechten Gebrauch. Damit Sie sich einen Überblick über die verschiedenen Instrumente und Gefässe verschaffen können, werden diese hier kurz vorgestellt. Unter den entsprechenden Links finden Sie weiterführende Informationen.
Abstimmungen und Wahlen
Möchten Sie wissen, wann die nächsten Abstimmungen oder Wahlen anstehen? Oder welche Initiativen eingereicht wurden und welche Referenden hängig sind? Unter dem Thema Abstimmungen und Wahlen finden Sie alle nötigen Informationen dazu.
Petitionsrecht
Haben Sie eine Bitte, Anregung oder Beanstandung zu einer Angelegenheit, welche die Stadt Bern betrifft? Jede Person, unabhängig von Alter und Staatsangehörigkeit, kann eine Petition lancieren, dafür Unterschriften sammeln und diese schriftlich an den Gemeinderat oder Stadtrat richten. Petitionen werden von der betreffenden Behörde zur Kenntnis genommen und innerhalb eines Jahres beantwortet.
Arbeitshilfe Partizipation
Im Mai 2016 hat der Gemeinderat die Arbeitshilfe «Mitreden & Mitgestalten; Arbeitshilfe zu partizipativen Prozessen für die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung» (PDF, 1.4 MB) verabschiedet. Sie soll städtischen Mitarbeitenden das komplexe Thema Partizipation möglichst kurz und prägnant vermitteln und ihnen bei der anspruchsvollen partizipativen Arbeit Unterstützung bieten. Die Arbeitshilfe soll einen Beitrag zur Optimierung der Zusammenarbeit mit der Bevölkerung und den Quartierorganisationen leisten.
Quartierorganisationen
Haben Sie ein Anliegen, das Ihr Quartier betrifft oder möchten Sie wissen, welche städtischen Projekte in Ihrem Stadtteil aktuell sind? Jeder Stadtteil – mit Ausnahme der Innenstadt – hat eine anerkannte Quartierorganisation. Die Quartierorganisationen sind bei städtischen Projekten und Vorhaben in den Quartieren die offiziellen Ansprech- und Mitwirkungspartnerinnen von Politik und Verwaltung. Zudem nehmen sie Anliegen der Quartierbevölkerung entgegen.
Kinder- und Jugendmitwirkung
In Bern können auch Kinder und Jugendliche die Stadt mitgestalten. Durch das Kinder- und das Jugendparlament und viele weitere Gefässe haben Berner Kinder und Jugendliche die Möglichkeit mitzubestimmen, wie sich ihre Stadt weiterentwickeln soll. Die Fachstelle Kinder- und Jugendmitwirkung der Stadt Bern hilft Ihnen bei Ihren Fragen und Anliegen gerne weiter.
Elternmitwirkung in Schulen
Die Schulen in der Stadt Bern arbeiten eng mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler zusammen. Mit den Elternräten wird die Elternmitarbeit und Elternmitsprache in der Stadt Bern garantiert. An allen Schulstandorten gibt es einen Elternrat. Die Elternräte haben mit je zwei Vertretungen mit vollem Stimmrecht ein Mitentscheidungsrecht in den Schulkommissionen.
Ein altersfreundliches Bern mitgestalten
Haben Sie ein Anliegen zum Thema «Älter werden in Bern»? Alter Stadt Bern der Stadtverwaltung oder der Rat für Seniorinnen und Senioren als beratende Kommission des Gemeinderats nehmen Ihre Anliegen gerne auf. Sind Sie über 60 Jahre alt und möchten sich in altersspezifischen Projekten engagieren oder haben Sie Lust Ihre Meinung bei Befragungen zum Thema Alter einzubringen? Dann melden Sie sich bei Alter Stadt Bern.
Politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern
Der Gemeinderat hat das Reglement über die politische Partizipation von Ausländerinnen und Ausländern (Partizipationsreglement) per 1. November 2016 in Kraft gesetzt. Das Partizipationsreglement sieht vor, dass ausländische Personen eine sogenannte Partizipationsmotion einreichen können. Diese muss von mindestens 200 ausländischen Personen unterschrieben sein und einen Gegenstand betreffen, der motionsfähig ist. Partizipationsmotionen werden dem Stadtrat zur Kenntnis gebracht und dem Gemeinderat zur Beantwortung überwiesen.
Mitwirkung und öffentliche Auflage
Möchten Sie wissen, bei welchen Planungsverfahren momentan die Mitwirkung oder die öffentliche Auflage läuft? Bei Änderungen der baurechtlichen Grundordnung, bei einer Überbauungsordnung oder bei Richtplänen muss zwingend eine Mitwirkung durchgeführt werden. Weiter müssen grundeigentümerverbindliche Planungen publiziert und öffentlich aufgelegt werden. Auf der folgenden Seite sind alle aktuellen Mitwirkungen und öffentlichen Auflagen publiziert.
Wohnumfeld verbessern
Möchten Sie, dass Ihr öffentliches Wohnumfeld aufgewertet wird? Oder haben Sie den Wunsch, dass eine städtische Grünanlage in Ihrer Nähe umgestaltet wird? Im Rahmen der Wohnumfeldverbesserung kann die Bevölkerung über die zuständige Quartierorganisation ihre Bedürfnisse in Bezug auf ihr öffentliches Wohnumfeld und insbesondere auf die städtischen Grünanlagen bei Stadtgrün Bern anmelden. Ausserdem können die Bürgerinnen und Bürger bei der Planung einer Aufwertung, Umgestaltung oder Neuschaffung von Anlagen mitwirken.
Begegnungszone einrichten
Möchten Sie, dass aus Ihrer Quartierstrasse eine Begegnungszone wird? In der Begegnungszone gilt Tempo 20 und die Fussgängerinnen und Fussgänger haben Vortritt. Unter folgendem Link erfahren Sie, welche Rahmenbedingungen die Quartierstrasse erfüllen muss und wie Sie vorgehen müssen, damit aus Ihrer Quartierstrasse eine Begegnungszone wird.
Gemeinschaftliche Projekte
Haben Sie eine Projektidee, die ihr Quartier und somit Bern noch lebenswerter und attraktiver macht? Und möchten Sie dieses Projekt mit Menschen aus Ihrem Umfeld realisieren? Lesen Sie hier, welche Art von Projekten der Fonds für gemeinschaftlich umgesetzte Projekte finanziell unterstützt und was Sie dafür tun müssen.
Gemeinsam für den öffentlichen Raum
Das Kompetenzzentrum öffentlicher Raum KORA ist die Anlaufstelle für Ihre Anliegen und hilft der Berner Bevölkerung bei der Umsetzung. Anfragen für eine Belebung oder ein temporäres Projekt im öffentlichen Raum bearbeitet das interdisziplinäre Team. Ausserdem gestaltet KORA Plätze temporär um oder ergänzt sie mit Mobiliar. Ihr Engagement ist willkommen, machen Sie mit!