Säge- und Schleifmühlen
Die Sägemühlen, Stampfen, Schleif- und Poliermühlen in der Matte waren wichtige Produktionsstätten für das städtische Gewerbe.
Wie die drei Getreidemühlen (Getreidemühlen in der Matte) wurden auch die drei Sägemühlen, die Reibe am vorderen Mühlekanal, die Poliermühle des Harnischers, die neue Pulverstampfe sowie verschiedene weitere Schleifen und Stampfen in der Matte (Säge- und Schleifmühlen) und in der Enge von der Stadt als Hand- oder Erblehen an einzelne Müller weiterverliehen. Sie erbrachten dem Bauherrenamt (Bauherren) zwischen 1533 und 1550 durchschnittlich rund 71 Pfund jährliche Lehenszinse, wobei die beiden vorderen Sägemühlen jeweils 17 Pfund und die hinterste nur 11 Pfund an den Bauherrn von Burgern zu entrichten hatten. Zusätzlich zinste die Hammerschmitte unten am Stalden (Stalden- oder Stettmühlen), die durch die Wasserkraft des Stadtbachs (Stadtbach) angetrieben wurde, dem Bauherrenamt jährlich 2½ Schillinge.[1] Die Unterhaltspflicht der Sägen, Stampfen und Schleifen unterlag den gleichen Bestimmungen wie die der drei Getreidemühlen. Die Sägemüller waren ausserdem wie die Kornmüller verpflichtet, bei städtischen Aufträgen zu einem billigeren Tarif zu arbeiten.
Säger-, Schleifer- und Stampfenzinse
Die Zinse der Sägen, Schleifen und Stampfen brachten dem Stadtsäckel (Säckelmeister) zwischen 1376 und 1379 rund 20 Pfund jährliche Einnahmen. Spätestens seit 1417 erscheinen die Lehenszinse sämtlicher städtischer Mühlen in der Matte (Matte) schliesslich bei den ordentlichen Einnahmen des Bauherrenamts. Sie waren an den vier Fronfasten an die Bauherren zu entrichten.[2] Die Zinsurbare von 1405 und 1429 verzeichnen insgesamt drei Sägemühlen in der Matte, die zusammen 42 Pfund und seit 1414 sogar 30 Gulden jährliche Lehenszinsen abwarfen, sowie insgesamt fünf Schleifen, zwei Pulverstampfen und eine weitere Stampfe, deren Inhaber insgesamt 22 Pfund jährliche Lehenszinsen an die Stadt entrichteten. Später kam noch einen Gulden für eine neu errichtete Walke hinzu[3]. Als Lehensinhaber für die obere Säge werden Hans Kilberg und Friedrich Harzkopf, für die mittlere Säge Jenni Steiner und Hermann Zullhalter sowie für die untere Säge Hensli von Farni und Heinrich Zimmermann genannt.[4] Hermann Zullhalter und Heinrich Zimmermann waren regelmässig auch als Schiffsleute auf der Aare tätig. Heinrich Zimmermann amtete seit 1447 zusätzlich als städtischer Schwellenmeister (Schwellenmeister).[5]
Sägemüller und Aareschiffer
In den Quellen erscheinen die Sägemüller in der Matte immer gleichzeitig auch als Schiffsleute, die für den Warentransport auf der Aare verantwortlich waren (Schiffländte und Schiffswerkstatt). Im Bauamtsurbar finden sich deshalb neben den Sagerlöhnen auch die Transportkosten der Holzstämme vom Oberland nach Bern verzeichnet. Die Bauherren bezahlten für das Flössen eines Holzstammes von Kiesen oder Münsingen nach Bern 2 Schillinge und von Thun nach Bern 3½ Schillinge. Beim Schiffstransport von Holzschindeln mussten sie für 1’000 Stück 2 Schillinge aufbringen.
Sagerordnung
Eine Sagerordnung aus der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts legte fest, dass die Bauherren ein Fuder Holz aus dem Bremgartenwald für 10 Schillinge zu Estrichbrettern, für 12 Schilling zu dünnen Läden, für ein Pfund zu Täferläden und für 15 Schillinge zu Latten zersägen lassen konnten. Das Zuschneiden eines Tannenbaums sollte sie dabei 5 Schillinge kosten. Ein noch niedrigerer Tarif galt für das Zuschneiden von Baumstämmen, die aus dem Oberland nach Bern geflösst wurden. Bei einem oberländischen Fuder Holz bezahlten die Bauherren für dünne Läden lediglich 8 Schillinge, für Täfelläden 10 Schillinge, für Latten 12 Schillinge und für Eichenläden ein Pfund. Das Zuschneiden einer Eiche oder eines Nussbaums kostete die Bauherren 8 Schillinge, während ein Stadtbürger für die gleiche Arbeit 10 Schillinge zu bezahlen hatte. Das Abholz ging jeweils an die Naturallöhne der Bauherren.[6]
Roland Gerber, 17.02.2018
[1] Altes Bauamtsurbar I, Stadtarchiv Bern, SAB_A_1_34, fol. 46r-52r.
[2] Bilanzenrechnung A, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_1, S. 301.
[3] Zinsrodel und Urbar, auch Zölle und Geleit der Stadt Bern, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_3, S. 850f.; sowie Zinsrödel von 1405 und 1429, Staatsarchiv Bern, B VII 2311, S. 14 und 98f.
[4] Zinsrodel und Urbar, auch Zölle und Geleit der Stadt Bern, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_3, S. 849; sowie Zinsrödel von 1405 und 1429, Staatsarchiv Bern, B VII 2311, S. 14 und 98.
[5] Friedrich Emil Welti (Hg.), Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1430-1452, Bern 1904.
[6] SSRQ Bern V, Artikel 4, S. 40.