Getreidemühlen in der Matte
Die Getreidemühlen in der Matte hatten für die Lebensmittelversorgung der Stadtbevölkerung eine existentielle Bedeutung.
Es war wahrscheinlich das Adelsgeschlecht der von Bubenberg (Familie von Bubenberg), das in der Gründungszeit Berns die Aare südlich der Stadt durch die Erhöhung bestehender Sandbänke aufstauen liess (Aareschwelle), damit durch die Anlegung von Kanälen in der Matte Wassermühlen (Getreidemühlen in der Matte) angetrieben werden konnten. Die Herren von Bubenberg erhielten die von ihr errichteten Gewerbebetriebe von den römisch-deutschen Königen als Mannlehen übertragen. Die Unterhaltspflicht der Mühlen war so geregelt, dass alle ruhenden Teile der Mühlen wie das Gebäude selbst und die Mahlkästen von den Lehensherren instandgehalten werden mussten. Für den Unterhalt aller beweglichen Teile, des so genannten Mühlenwerks oder Mühlengeschirrs, mussten die Müller aufkommen, da dieses bei unsachgemässer Behandlung starker Abnutzung ausgesetzt war. Das Mühlenwerk bildete die technische Einrichtung der Mühlen, wozu das Wasserrad, der Mühlstein oder auch der Wendelbaum gehörten[1].
Verkauf der Mattenmühlen an den Rat
Am 28. November 1360 verkaufte der Altschultheiss Johannes II. von Bubenberg den grundt dez heiligen riches in der Ara von dem alten graben bi dien walken dur abe untz an der bredier turne, die sweli und den wur dur abe, die sagen, die blöwen, die mülinen, die sliffen, die vischentzen, Gresis hus und hofstat und dez ab den bach dur die Matten, untz [bis] daz er in die Ara gat, mit der hofstat, die och da lit, da der bach in die Ara gat und alles daz recht, daz ich [Johannes von Bubenberg] in der Ara und bi der Ara, daz ich ze manlehen han von dem heiligen riche, für 1’300 Gulden an den Rat.[2] Das Zinsurbar von 1405 zählt dann bereits drei Getreide- und drei Sägemühlen, mehrere Schleifen und eine Stampfe (Säge- und Schleifmühlen), die sich auf drei Mühlenkanäle verteilten. 1429 werden zusätzlich noch zwei Pulverstampfen, eine Walke, eine weitere Stampfe und eine Poliermühle genannt. Die Gewerbebetriebe in der Matte (Matte) wurden vom Rat als Hand- oder Erblehen an einzelne Müller vergeben, die dafür einen jährlichen Lehenszins zu entrichten hatten. Während die Lehenszinse der Sägen, Schleifen und Stampfen im 14. Jahrhundert noch in die Stadtkasse flossen, scheinen jene der drei Getreidemühlen an die Bauherren (Bauherren) entrichtet worden zu sein. Sie erscheinen jedenfalls nicht in den Säckelmeisterrechnungen (Säckelmeister) und werden 1414/15 nachweislich als Einkünfte der Bauherren aufgeführt. In diesen Jahren mussten die Mühlen in der Matte wegen Wassermangels ein Vierteljahr lang stillstehen. Dies veranlasste den Rat, den Müllern einen Zinsnachlass von einem Viertel ihres Jahreszinses zu gewähren.[3] Der Lehenszins der drei Kornmühlen betrug zwischen 1405 und 1437 jährlich je 13 Mütt Kernen und 13 Mütt Roggen. 1437 wurde dieser Naturalzins schliesslich in einen Geldzins umgewandelt, wobei jede Kornmühle künftig jährlich je 30 Pfund an die Stadt zu entrichten hatte.[4] Die Bauherren zogen die Mühlenzinse jeweils an den vier Fronfasten bei den Kornmüllern ein.
Roland Gerber, 17.02.2018
[1] Zur Erbleihe von Kornmühlen an einzelne Müller vgl. Anne-Marie Dubler: Müller und Mühlen im alten Staat Luzern. Rechts-, Wirtschafts- und Sozialgeschichte des luzernischen Landmüllergewerbes vom 14. bis 18. Jahrhundert (Luzerner Historische Veröffentlichungen 8), Luzern/München 1978, S. 1921.
[2] FRB/8, Nr. 993; sowie Gottlieb Studer (Hg.): Die Berner Chronik des Conrad Justinger, Bern 1871, Nr. 190.
[3] Bilanzenrechnung A, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_1, S. 269.
[4] Zinsrodel und Urbar, auch Zölle und Geleit der Stadt Bern, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_3, S. 837; sowie Zinsrödel von 1405 und 1429, Staatsarchiv Bern, B VII 2311, S. 14 und 85.