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Willige Arme und Dietrich Haus

Die beiden Beginengemeinschaften in der Inneren Neuenstadt wurden wahrscheinlich ohne die Einflussnahme des Rats gestiftet.

In der Inneren Neustadt (Innere Neustadt) befanden sich mit den Beginenhäusern (Beginenhäuser) der Willigen Armen und dem Dietrich Haus zwei weitere Schwesterngemeinschaften, die wahrscheinlich ohne die Einflussnahme des Rats zu Beginn des 14. Jahrhunderts von einzelnen Bürgern oder Bürgerinnen gestiftet wurden.[1] Obwohl beide Beginenhäuser in nächster Nähe zum Dominikanerkloster respektive zum Inselkloster (Klosterkirchen der Dominikaner und Dominikanerinnen) standen, schienen diese im 14. und 15. Jahrhundert ebenfalls nach der dritten Regel des Franziskanerordens gelebt zu haben. 1501 bestätigten Schultheiss und Rat jedenfalls die Aufsichtspflicht der Franziskaner über die Beginen an der Zeughausgasse, die dadurch den gleichen rechtlichen Status erhielten wie die Schwestern an der Herrengasse.

Roland Gerber, 17.02.2018



[1]    Kathrin Utz Tremp: Die Beginen in der Stadt Bern, in: Die Beginen und Begarden in der Schweiz, hg. von Cécile Sommer-Ramer (Helvetia Sacra, Abt. 9, Bd. 2), Basel/Frankfurt 1995, S. 248-311, hier S. 298f. und 309-311.

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