Familie Gutweri
Trotz wirtschaftlichem Erfolg gelang den Angehörigen der Familie Gutweri der Aufstieg in den Kleinen Rat nicht.
Einen Einblick in die Bedeutung oberitalienischer Geldkaufleute (Geldhändler und Wechsler) in Darlehensgeschäfte gibt eine Urkunde vom 10. Dezember 1337.[1] In diesem Jahr eröffnete die Familie Gutweri eine neue Filiale ihres Wechselgeschäfts in Thun.[2] Die Brüder Otto, Franco, Bernhard, Secundus und Wilhelm, gebrudere Gutveri von dem Castel, burgere ze Ast [Asti] in Lamparten, erwarben zusammen mit ihren Vettern Andreas und Peter sowie mit ihren Gesellen und Dienstleuten mit ausdrücklicher Einwilligung Graf Eberhards II. von Kiburg das Bürgerrecht der Stadt. Der Kauf machte die männlichen Mitglieder der Familie Gutweri zu Bürgern von Bern und Thun, ohne dass sie sich in einer der beiden Städte für immer niederzulassen brauchten. Zugleich blieben die italienischen Geldverleiher Bürger in ihrer Heimatstadt Asti, wo sie ebenfalls von den wirtschaftlichen und rechtlichen Vergünstigungen ihres Bürgerrechts profitierten.
Die Familie Gutweri war um 1324 aus Oberitalien zugewandert[3]. 1337 besass Otto Gutweri zwei Häuser an der Rathausgasse, von denen das eine als dez selben Otten seshuse bezeichnet wird.[4] Im April des gleichen Jahres kaufte der Freiherr Johannes von Raron, der wie Johannes von Weissenburg zu den Schuldnern der Lombarden gehörte, ein Udel (Udel) im Wert von 40 Pfund auf dem Nebenhaus des Otto Gutweri. Obwohl Otto und Stefan Gutweri vermögende Männer waren und sogar ein eigenes Siegel führten, scheint es ihnen als gebürtige Lombarden jedoch nicht möglich gewesen zu sein, Mitglied des Rates der Zweihundert (Rat der Zweihundert) zu werden oder sonst ein Amt in der Stadt Bern auszuüben. Als Gedingbürger (Gedingbürger) blieben sie von der Ausübung des passiven wie des aktiven Wahlrechts ausgeschlossen und standen in einer vertraglichen Rechtsbeziehung zu Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat).
Roland Gerber, 14.07.2018
[1] FRB/6, Nr. 388, S. 376 f.; sowie Franz Moser: Der Laupenkrieg 1339. Festschrift zur 600 Jahrfeier, Bern 1939, S. 23.
[2] Bereits 1330 hatte Stefan Gutweri sein Burgrecht in Freiburg im Breisgau aufgekündigt, um seinen Geldwechsel nach Bern zu verlegen; FRB/5, Nr. 700, S. 741 (4. April 1330).
[3] J. J. Amiet: Die französischen und lombardischen Geldwucherer des Mittelalters, namentlich in der Schweiz, Zürich 1877, S. 58-64.
[4] FRB/6, Nr. 356, S. 346.