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Schwellenmeister

Der Schwellenmeister war Schiffsmann und sorgte für den Unterhalt der Aareschwelle in der Matte.

Der Altschultheiss Johannes II. von Bubenberg (Johannes II. von Bubenberg) verkaufte die Aareschwelle (Aareschwelle) 1360 zusammen mit den Kornmühlen in der Matte (Getreidemühlen in der Matte) an die Stadt Bern. Die Aufsicht über die Schwelle übertrug der Rat in der Folge an einen Aareschiffer. 1376 und 1384 nennen die Säckelmeisterrechnungen (Säckelmeister) den Schiffsmann Rudolf Flösser, der regelmässig für Ausbesserungsarbeiten an der Schwelle entlöhnt wurde.[1] 1376 erhielt Rudolf Flösser ein neues Schiff im Wert von 30 Pfund zur Verfügung gestellt (Schiffländte und Schiffswerkstatt).[2]

Zu Beginn des 15. Jahrhunderts scheint dann das Amt des Schwellenmeisters geschaffen worden zu sein. Der Schwellenmeister hatte dafür zu sorgen, dass weder die Rechen zu den Mühlekanälen noch die Aareschwelle durch Treibgut verstopft oder beschädigt wurden.[3] Als ersten Amtsinhaber nennt das Zinsurbar von 1405 Rudolf Gross, der jährlich 10 Gulden Lehenszins für die Nutzung der Schwelle und zugehörigen Schwellenmatte und Fischenzen an die Stadt bezahlte. Von seinen Nachfolgern Johannes Zimmermann und dessen Sohn Heinrich, der seinen Vater um 1447 als Schwellenmeister ablöste, mussten schliesslich bereits 12 Gulden Lehenszins entrichtet werden.[4] Für das Räumen der Schwelle erhielten die Schwellenmeister jedes Jahr mehrere Kannen Wein aus dem städtischen Weinkeller ausgeschenkt.[5] 1413/14 mussten die Mühlen in der Matte wegen Wassermangels, der vielleicht von grösseren Bauarbeiten an der Schwelle herrührte, ein Vierteljahr lang stillstehen. 1437 wurde erneut an den Sägen (Säge- und Schleifmühlen) gebaut, und 1473 schätzte der Stadtschreiber (Stadtschreiber und Kanzlei) Thüring Fricker die von der Stadt seit 1458 für den Um- und Neubau der Mattenmühlen und der Schwelle aufgewendeten Summen auf über 3’330 Gulden.[6]

Der Schwellenmeister sorgt für Fischgerichte des Rats

Zum Amt des Schwellenmeisters gehörte auch die Nutzung der Schwellenmatte oberhalb der Schwelle mit dazugehöriger Scheune und Fischenzen.[7] Dafür entrichtete der Schwellenmeister jährlich am 30. November (St. Andreastag) 14 Pfund Bodenzins an den Bauherrn von Burgern (Bauherren).[8] Zu Beginn des 16. Jahrhunderts besass der Schwellenmeister ausserdem die Aufsicht über verschiedene städtische Fischweiher in Köniz, Fulenbach, Signau und im Forst. Er fischte die Weiher regelmässig aus und übergab den Verkaufserlös dem Säckelmeister, der ihm dafür einen Tag- und Reitlohn entrichtete.[9] Für den Unterhalt der Fischweiher im Forst erhielt er jährlich 5 Mütt Dinkel an seinen Naturallohn aus dem städtischen Kornhaus ausgehändigt.[10] Dass der Schwellenmeister gelegentlich auch für die Fischgerichte der Ratsherren sorgte, zeigt ein Eintrag ins Ratsmanual von 1535, als dieser dazu angehalten wurde, heimlich jedem Ratsherren zwei Karpfen nach Hause zu schicken.[11] Da der Schwellenmeister immer auch als Schiffsmann tätig war, hatte er ständig zwei Aareschiffe, ein kleines und ein grosses, im Namen der Stadt zu unterhalten.[12]

Roland Gerber, 17.02.2018



[1]    Rudolf Flösser erhielt vom Säckelmeister 9 Pfund ausbezahlt, als er zu der Schwelle geachtet und gearbeitet hat; Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnungen 1382/I, S. 212.

[2]    Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnungen 1376/I, S. 41.

[3]    Vgl. dazu den Anstellungsvertrag des Schwellenmeisters Matthias Verr vom 29. Juli 1527; SSRQ Bern Stadt V, S. 39f.

[4]    Zinsrodel und Urbar, auch Zölle und Geleit der Stadt Bern, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_3, S. 851; sowie Zinsrödel von 1405 und 1429, Staatsarchiv Bern, B VII 2311, S. 15 und 99.

[5]    Seit 1530 wurde der Wein für das Räumen der Schwelle nicht mehr aus der Stadtkellerei, sondern von den Bauherren ausgeschenkt. Vgl. dazu Berchtold Haller (Hg.), Bern in seinen Ratsmanualen 1465-1565, 3 Bde. mit Registerband, Bern 1900-1902, hier Bd. 3, S. 41 (21. September 1530).

[6]    Item so tut der Buw der Swelinen und Müllinen, wie die von Nüwen gebuwen und gebeßret sind, ungevälichen bi 6000 lb und dannocht mer; Karl Howald (Hg.): Dr. Thüring Fricker’s Aufzeichnungen über bernische Finanzen und Bauten, in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 9 (1877), S. 200-208, hier 205.

[7]    Die Fischenzen an der Schwelle scheinen recht ergiebig gewesen zu sein, da sich die Fische beim Passieren der Schwelle besonders einfach einfangen liessen. Vgl. dazu Berchtold Haller (Hg.), Bern in seinen Ratsmanualen 1465-1565, 3 Bde. mit Registerband, Bern 1900-1902, hier Bd. 3, S. 46f. (19. und 23. März 1489).

[8]    Altes Bauamtsurbar I, Stadtarchiv Bern, SAB_A_1_34, fol. 49r.

[9]    Vgl. dazu Säckelmeisterrechnungen 1534-1540, Staatsarchiv Bern, B VII 455 und 456.

[10]  SSRQ Bern Stadt V, S. 39f. (29. Juli 1527).

[11]  Berchtold Haller (Hg.), Bern in seinen Ratsmanualen 1465-1565, 3 Bde. mit Registerband, Bern 1900-1902, hier Bd. 3, S. 41 (8. März 1535).

[12]  Altes Bauamtsurbar I, Stadtarchiv Bern, SAB_A_1_34, fol. 24r.

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