Weitere Ämter und Behörden
In den Gehaltslisten des Säckelmeisters erscheinen im 15. Jahrhundert rund 50 Männer, die im Namen des Rats verschiedene Aufgaben und Dienste verrichteten.
Neben den politisch einflussreichen Ratsämtern wie Schultheiss (Schultheiss und Rat), Säckelmeister (Säckelmeister), Vennern (Venner), Bauherren (Bauherren) und Landvögten (Landvögte und Tschachtlane) nennen die überlieferten Rechnungs- und Eidbücher eine Vielzahl weiterer städtischer Ämter und Behörden. Diese wurden entweder für einzelne zeitlich befristete Aufgaben wie die Erhebung von Steuern (Tellherren) oder für die zahllosen städtischen Dienste wie das Bewachen der Stadttore (Torwärter) oder das Eintreiben von Bussgeldern (Einunger) aus der Stadtkasse besoldet.[1] Weitere Aufgaben entstanden den Mitgliedern des Rats der Zweihundert (Rat der Zweihundert) durch die Aufsicht über Klöster und Klerikergemeinschaften (Spital- und Kirchenvögte) und Handwerksbetriebe (Brot-, Fleisch- und Tuchschauer) sowie durch den Einzug von Zöllen und Verbrauchssteuern (Kaufhaus- und Zollherren, Ungeldner, Böspfenniger).
Die Amts- und Dienstleute wurden direkt aus der zentralen Stadtkasse entlöhnt. Sie erhielten vom Säckelmeister jeweils an den vier Fronfasten im Frühling, Herbst und Winter einen Teil ihres Jahreslohns in Geld ausbezahlt. In den Säckelmeisterrechnungen erscheinen um die Mitte des 15. Jahrhunderts rund 50 Personen, die auf der ordentlichen Gehaltsliste des Rats standen. Zusätzliche Lohnanteile erhielten die Dienstleute in Form von Naturalien wie Brennholz, Kleidern und Schuhen. Ein Grossteil der Amtleute und Behörden erscheint jedoch nicht in den kommunalen Rechnungsbüchern, da sie wie Grossweibel, Einunger, Tuch-, Fleisch- und Brotschauer, Böspfenniger und Schwellenmeister (Schwellenmeister) direkt aus den eingezogenen Steuern, Gebühren und Bussen entlöhnt wurden.[2]
Zwischen den Amts- und Dienstleuten bestanden erhebliche soziale Unterschiede
Die verschiedenen Amts- und Dienstleute unterschieden sich in ihrer Besoldung sowie in ihren Aufgaben und Pflichten.[3] Während beispielsweise der Grossweibel als Stellvertreter des Schultheissen im Stadtgericht (Stadtrecht) eine wichtige Aufgabe innerhalb der Stadtverwaltung ausübte, die durch spezielle polizeiliche Befugnisse und den Einzug eigener zweckgebundener Einkünfte noch aufgewertet wurde, war der Rathauswirt und Rathausweibel (Rathauswirt und Rathausweibel) während des 15. Jahrhunderts nicht viel mehr als ein von der Stadt entlohnter Hausmeister oder Gastwirt. Entscheidend für die soziale Stellung der Amt- und Dienstleute waren deren künstlerische oder akademische Ausbildung, handwerkliche Qualifikationen sowie deren Status als Mitglieder des Kleinen oder Grossen Rats. Einzelne Dienstleute wie Henker, Sigriste, Totengräber und Spielleute gehörten während des Spätmittelalters zu den sozial verpönten unehrlichen Berufen und standen ausserhalb der Ratsgremien.[4]
Roland Gerber, 17.07.2018
[1] Vgl. dazu Fritz Blaich: Die oberdeutsche Reichsstadt als Arbeitgeber vom 13. bis zum 18. Jahrhundert, in: Zeitschrift für Stadtgeschichte, Stadtsoziologie und Denkmalpflege 9/1 (1982), S. 1-18.
[2] SSRQ Bern V, Nr. 19o, S. 49f.; Roland Gerber: Öffentliches Bauen im mittelalterlichen Bern. Verwaltungs- und finanzgeschichtliche Untersuchung über das Bauherrenamt der Stadt Bern 1300 bis 1550 (Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern 77), Bern 1994, S. 65-68; sowie allgemein Ulf Dirlmeier: Untersuchungen zu Einkommensverhältnissen und Lebenshaltungskosten in oberdeutschen Städten des Spätmittelalters, mitte 14. bis anfangs 16. Jahrhundert (Abhandlungen der Heidelberger Akademie der Wissenschaften, philosophisch-historische Klasse 1), Heidelberg 1978.
[3] Zu den Eiden städtischer Amt- und Dienstleute vgl. SSRQ Bern V, Nr. 18b, S. 33-42.
[4] Werner Danckert: Unehrliche Leute. Die verfemten Berufe, Bern/München 1963; sowie Johann Kaspar Glenzdorf und Fritz Treichel: Henker, Schinder und arme Sünder, 2 Bde., Bad Münster 1970.