Venner
Die Venner gehörten neben Schultheiss, Säckelmeister und Heimlicher zu den wichtigsten Amtsträgern der spätmittelalterlichen Stadt Bern.
Wahrscheinlich bereits seit dem 13. Jahrhundert unterstanden die vier Stadtviertel (Stadtviertel) der Aufsicht von vier speziellen, aus der Viertelsbevölkerung gewählten Ratsbevollmächtigten, den Vennern.[1] Autorität und Ansehen der Venner beruhten ursprünglich auf der durch ihre Wohnlage begründeten sozialen Nähe zur Bewohnerschaft der von ihnen beaufsichtigten Stadtviertel. Ihre persönlichen Kontakte zur Nachbarschaft machten sie zu Vertrauensmännern der Viertelsbevölkerung gegenüber Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat). Erst mit der Verfassungsreform von 1294 (Verfassungsreform von 1294), als die vier Stadtviertel ihren Status als reine Verwaltungs- und Wehreinheiten verloren und die Bürger diese zu den Wahlbezirken der Stadtgemeinde erhoben, veränderte sich auch die verfassungsrechtliche Stellung der Venner. Ihr Amt wurde zunehmend in die städtischen Ratsgremien integriert. Obwohl die Venner 1294 dem Kleinen Rat noch nicht angehörten, dürften diese bereits am Ende des 13. Jahrhunderts als Viertelsvorsteher auf die Wahl des so genannten Sechzehner-Kollegiums (Wahlmännerkollegium der Sechszehner) und damit auch auf die Wahl des Rats der Zweihundert (Rat der Zweihundert) einen massgeblichen Einfluss ausgeübt haben.[2] Seit der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts sassen die vier Venner dann neben Schultheiss und Säckelmeister (Säckelmeister) als ständige Mitglieder im Kleinen Rat. Erstmals namentlich genannt werden die Venner in einer Urkunde von 1334.[3] In der Zeugenliste erscheinen neben weiteren Bürger als des rates von Berne die vier Venner Peter Wentschatz, Rudolf von Muhleren, Niklaus von Diesbach und Johannes von Herbligen sowie die beiden Heimlicher (Heimlicher) Jakob von Grasburg und Peter IV. von Krauchthal junior.
Im 14. Jahrhundert entwickelten sich Venner und Heimlicher dann immer mehr zu den eigentlichen Repräsentanten der Viertelsbevölkerung im Kleinen Rat. Während in Urkunden seit der Verfassungsreform von 1294 bei wichtigen Geschäften immer der schultheiz, der rat und die zweihundert der stat von Berne als oberste politische Entscheidungsträger der Bürgerschaft in Erscheinung traten, werden seit 1375 der schultheis, die rete, die heimlicher und die venre als spezielle Führungsgruppe innerhalb des Kleinen Rats besonders hervorgehoben.[4] Entsprechend erscheinen Schultheiss, Venner und Heimlicher in den Säckelmeisterrechnungen zwischen 1375 und 1384 als spezieller Ratsausschuss, der Verträge mit auswärtigen Herrschaftsträgern aushandelte, «geheime» Erkundungen anstellen liess und die Rechnungslegung der städtischen Amtsträger kontrollierte.[5] Zugleich verstanden sie es, in Übernahme der ehemals von den Bürgern an sie übertragenen Rechte und Befugnisse einen immer entscheidenderen Einfluss auf die Wahl der beiden städtischen Räte und des Schultheissen auszuüben.
Roland Gerber, 17.07.2018
[1] Bereits in Zusammenhang mit dem Gefecht an der Schosshalde 1289 bezeichnet Konrad Justinger ein Mitglied der Familie Brüggler als Venner. Dieser wohnte im Bereich des heutigen Läuferplatzes und verwahrte den Schlüssel zum Untertor; Gottlieb Studer (Hg.): Die Berner Chronik des Conrad Justinger, Bern 1871, Nr. 58, S. 33-35. Vgl. dazu auch Karl Geiser: Die Verfassung des alten Bern, in: Festschrift zur VII. Säkularfeier der Gründung Berns 1191-1891, Bern 1891, S. 115-117; François de Capitani: Adel, Bürger und Zünfte im Bern des 15. Jahrhunderts (Schriften der Berner Burgerbibliothek 16), Bern 1982, S. 72f.
[2] François de Capitani: Adel, Bürger und Zünfte im Bern des 15. Jahrhunderts (Schriften der Berner Burgerbibliothek 16), Bern 1982, S. 72.
[3] FRB/6, Nr. 148. S. 136f. (18. September 1334).
[4] FRB/9, Nr. 967, S. 463 f. und Nr. 1015, S. 493f.
[5] Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1375-1384, Bern 1896, hier Stadtrechnungen 1375/II, S. 18, 1377/II, S. 91, 1381/II, S. 181 und 1383/II, S. 285.