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Landvögte und Tschachtlane

Die auf dem Land residierende Vögte und Tschachtlane waren sowohl Gerichtsherren als auch Verwalter von Grund- und Lehenszinsen.

Die Verwaltung der von der Stadt beanspruchten Herrschaftsrechte auf dem Land (Verwaltungsorganisation auf dem Land) delegierte der Berner Rat seit dem beginnenden 14. Jahrhundert an einzelne Mitglieder des Rats der Zweihundert (Rat der Zweihundert). Als erste Amtsträger auf dem Land nennen die Quellen Heinrich von Bolligen als Landvogt von Laupen (1329-1335), Peter von Seedorf als Landvogt von Aarberg (1358) und Schultheiss von Thun (1375-1377), Peter Rieder als Schultheiss von Burgdorf (1384/85) sowie Peter Balmer als Landvogt von Nidau (1388/89). Die auf dem Land residierten Vögte und Tschachtlane hatten die der Stadt Bern zustehenden Korn- und Geldeinkünfte in ihren Vogteien einzuziehen. Sie sprachen Recht, organisierten militärische Auszüge und Steueraufgebote und kümmerten sich um den baulichen Unterhalt von Landvogteischlössern, Kornspeichern, Brücken und Strassen. Wie alle städtischen Amt- und Dienstleute hatten auch die Landvögte jedes Jahr vor Säckelmeister (Säckelmeister) und Rat über ihre Einnahmen und Ausgaben Rechnung abzulegen. Den auf dem Land residierenden Landvögten und Tschachtlanen war es verboten, ihre Verwaltungssitze mehr als drei Nächte ohne ausdrückliche Erlaubnis von Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) zu verlassen.

Die Landvogteischlösser ermöglichen eine repräsentative Lebensweise

Herrschaftsmittelpunkt und Verwaltungszentrum der Landvogteien waren die ehemaligen Adelsburgen, deren Besitzer ihre Gerichtsherrschaften seit dem 14. Jahrhundert an Bern verkauft hatten. Die Landvogteischlösser dienten den Landvögten und ihren Familien sowohl als Amtssitz als auch als Residenz. Die Vögte erledigten in den einstigen Wohn- und Repräsentationsräumen von Freiherren und Grafen ihre täglichen Amtsgeschäfte und empfingen die zur Landvogtei gehörigen Einkünfte an Korn- und Geldzinsen. Im Bereich der Burgen befanden sich häufig auch die Richtstätten, wo die städtischen Amtsleute im Namen des Rats die Gerichtsbarkeit in ihren Herrschaften ausübten. Sowohl bei der Durchführung ihrer täglichen Amtsgeschäfte als auch beim Einziehen der Geld- und Naturalabgaben waren die Vögte auf die Hilfe der in ihren Vogteien ansässigen Dienstleute angewiesen. Die Rechnungsbücher nennen neben Knechten und Mägden, die den Haushalt der Landvögte führten, auch Tag- und Nachtwächter, Kellermeister, Kornmüller, Bannwarte und Zöllner sowie gelegentlich einzelne Pfarrer, deren Kollatur der Rat wahrnahm. Die Besoldung dieser Amtsleute geschah in der Regel durch die Geld- und Getreideeinkünfte in den Vogteien, deren Erträge der Rat in Form von Lohnzahlungen zu einem Teil direkt an die verschiedenen Amt- und Dienstleute ausgab.

Roland Gerber, 17.07.2018

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