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Kommunale Baubetriebe

Handwerksmeister übernahmen im 15. Jahrhundert einzelne Baulose, über die sie eigene Rechnungen führten.

Die von Bauherren (Bauherren) und Rat seit dem 14. Jahrhundert geübte Praxis, einzelne städtische Handwerker mit Aufträgen zu versorgen, führte im Verlauf des 15. Jahrhunderts dazu, dass sich allmählich ein festes Arbeitsverhältnis zwischen dem Rat und einzelnen Handwerksmeistern in der Stadt herausbildete. Im 16. Jahrhundert war dieses Arbeitsverhältnis schliesslich so weit institutionalisiert, dass einzelne Handwerker sogar ausdrücklich als meiner herren Handwerker bezeichnet wurden.[1] Das städtische Handwerk wurde ausserdem speziellen Handwerksordnungen unterworfen, wobei sich die Handwerker jährlich in einem Eid auf Schultheiss und Rat (Schultheiss und Rat) verpflichteten. Einer besonders starken Reglementierung und Kontrolle waren jene Handwerker unterworfen, die ein besoldetes kommunales Amt ausübten oder wie die Kornmüller für die Versorgung der Stadtbevölkerung eine existentielle Bedeutung besassen.[2] Zu dieser herausragenden Gruppe von Handwerkern zählten vor allem der Bachmeister (Bachmeister), der Schwellenmeister (Schwellenmeister), die Brunnmeister (Brunnmeister) sowie die Förster und Bannwarte in den stadteigenen Wäldern. Sie gehörten alle dem Zimmerhandwerk an und verpflichteten sich in ausführlichen Amtseiden alljährlich zum Gehorsam gegenüber Schultheiss und Rat sowie zur Erfüllung der städtischen Ordnungen.

Die nächst wichtigste Handwerkergruppe waren die eigentlichen Bauhandwerker wie Steinmetze, Steinhauer, Maurer und Zimmerleute sowie die ihnen nahestehenden Berufe der Ziegler, Dachdecker, Beschiesser (Pflästerer), Schlosser und Schmiede, die ebenfalls in jährlichen Eiden auf die Bauherren und den Rat verpflichtet wurden.[3] Nicht zu vergessen sind ausserdem die zahlreichen auf den kommunalen Baustellen beschäftigten Karrer und Kärlisleute sowie der städtische Nachrichter und sein Henkersgeselle, die zu den Lohnempfängern des Bauherrenamts gehörten und je nach Bedarf auch für das Reinigen von Abtritten, Sickergruben und Ehgräben eingesetzt wurden.[4] Eine ähnliche Funktion kam, wenigstens im 15. Jahrhundert, auch den Sigristen und Totengräbern zu, die von den Bauherren nachweislich zu Grabungsarbeiten in den städtischen Baubetrieben herangezogen wurden.[5]

Ausbau der Westbefestigungen nach 1445

Eine komplexe Bauorganisation findet sich beispielsweise bei den nach 1445 am Spitaltor und den benachbarten Mauer- und Grabenabschnitten durchgeführten Baumassnahmen, die im Verding an die Stadtwerkmeister und an einzelne städtische Handwerker vergeben wurden. Als besondere Massnahme muss hier die Bestellung eines ausserordentlichen Bauherren in der Person des Ratsherren Kaspar vom Stein gesehen werden, der als «Äusserer Bauherr» in den Jahren 1456 und 1457 ausschliesslich den Bauarbeiten an den Westbefestigungen (Stadtbefestigungen) vorstand. Nachdem der Säckelmeister bereits im zweiten Halbjahr von 1446 insgesamt 550 Pfund für den Bau der Westmauer aufgewendet hat[6], erscheint 1453 mit dem Hafner- oder Ofnermeister Vinzenz Tüdinger auch bei diesen Bauarbeiten ein städtischer Handwerker, der einzelne Baulose verdingt erhielt und der mit eigenen Rechnungsrödeln vor dem Rat abrechnete. Aus seiner Rechnungslegung erfährt man, dass die Baumassnahmen am Spitaltor nicht nur mit Geldern aus der Bau- und Säckelamtskasse, sondern hauptsächlich aus Steuereinkünften wie Telle und Böspfennig finanziert wurden. Gleichzeitig erhielt der Baubetrieb insgesamt 77 Mütt Dinkel und 178 Mütt Hafer aus den Landvogteien Aarberg (Aarberg) und Bechburg (Bechburg) angeliefert, die vom Ratsherren Peter Schopfer verkauft und in Geld verrechnet wurden.[7] Im April 1456 war dann aber auch Vinzenz Tüdinger gestorben, sodass der Säckelmeister erneut mit dessen Gattin über die verbliebenen städtischen Schulden Rechnung ablegen musste. Diesmal liess sich die Witwe jedoch durch den Kaufmann und Ratsherr Ulrich von Laupen vertreten. Bei der Rechnungslegung waren neben dem Säckelmeister Peter (IV) von Wabern und zwei weiteren Ratsherren auch der Steinwerkmeister Lienhard Hübschi und der Äussere Baumeister Kaspar vom Stein anwesend. An der ausstehenden Schuld hatte Vinzenz Tüdinger bereits zu Lebzeiten vom Bauherrn vom Rat Gilian Spilmann 574 Pfund, von den Tellherren und Böspfennigern 468 Pfund sowie von den Ungeldnern 40 Pfund ausbezahlt erhalten. Die Stadt blieb der Witwe nach der Rechnungslegung schliesslich noch 423 Pfund schuldig, die bis 1458 bis auf 201 Pfund abgezahlt waren.[8]

Roland Gerber, 17.07.2018



[1]       Zum Beispiel meiner herren küfer oder meiner herren schlosser; Säckelmeisterrechnungen 1534-1540, Staatsarchiv Bern, B VII 455 und 456.

[2]       Zu den verschiedenen Müllerordnungen vgl. Margret Graf-Fuchs: Das Gewerbe und sein Recht in der Landschaft Bern bis 1798 (Berner Zeitschrift für Geschichte und Altertumskunde, Beihefte 2), Bern 1940, S. 124-133.

[3]       Seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts findet sich in Bern eine Vielzahl von Handwerkseiden und Handwerksordnungen, in denen die Aufgaben und Pflichten der von der Stadt beschäftigten Handwerker ausführlich beschrieben werden. Vgl. dazu SSRQ Bern Stadt V, S. 36f. und 103-130, SSRQ Bern Stadt VIII/1 und VIII/2; sowie Bauamtsurbar I, Stadtarchiv Bern, SAB_A_1_34, fol. 22v-33v.

[4]       Der städtische Nachrichter erhielt zwischen 1533 und 1539 14 Mütt Hafer und seit 1545 sogar 16 Mütt Hafer an seinen jährlichen Naturallohn aus dem Bauherrenkornhaus ausgehändigt; Bauamtsrechnungen 1533-1550, Staatsarchiv Bern, B X 40. Weitere Lohngelder bezog er vom Säckelmeister, der ihm ein Wochengeld von 2 Pfund und jährlich 5 Pfund Fronfastengelder ausbezahlte. Zusätzliche Jahreseinnahmen zwischen 25 und 100 Pfund erwuchsen ihm im Einzug des so genannten Richt-, Frag- und Turmlohns sowie für diverse Spesen wie beispielsweise für Seile und Handschuhe; Säckelmeisterrechnungen 1534-1540, Staatsarchiv Bern, B VII 455 und 456.

[5]       Bilanzenrechnung C, Burgerbibliothek Bern, Mss.Hist.Helv. IV.2, S. 4-6.

[6]       Friedrich Emil Welti (Hg.): Die Stadtrechnungen von Bern aus den Jahren 1430-1452, Bern 1904, hier Stadtrechnung 1446/II, S. 218f.

[7]       Bilanzenrechnung C, Burgerbibliothek Bern: Mss.Hist.Helv.IV. 2, S. 493f.

[8]       Bilanzenrechnung D, Stadtarchiv Bern, SAB_A_10_2, S. 72.

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