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Bürgerrecht

Die Bürger bildeten den vom Stadtgründer Herzog Bertold V. von Zähringen konstituierten Schwurverband der Berner Stadtgemeinde.

Die Berner Bürgerschaft war innerhalb des städtischen Friedens- und Gerichtsbezirks (Stadtrecht) eine durch den Stadtgründer Herzog Bertold V. von Zähringen und die römisch-deutschen Könige und Kaiser privilegierte Rechtsgemeinschaft (Aufnahme ins Bürgerrecht). Diese konstituierte sich mit dem von allen Bürgern jährlich zu schwörenden Bürgereid (Bürgereid) als eigenständige Schwurgenossenschaft regelmässig neu.[1] Obwohl auch in Bern ständischen Kriterien wie Adel und Klerus sowie Freiheit und Unfreiheit eine Bedeutung zukamen, definierte sich die Stadtbevölkerung nicht nach der Geburt, sondern nach dem persönlichen Status jedes einzelnen Einwohners und dessen Zugehörigkeit zu einem der beiden Rechtsverbände der Bürger und Nichtbürger. Die Bürger allein bildeten den Schwurverband der genossenschaftlich organisierten Stadtgemeinde. Sie hatten Zugang zu Rat (Ratsämter und Behörden) und Zünften (Zunftbürger), besetzten die wichtigsten politischen Ämter, fanden Aufnahme in religiös-karitativen Stiftungen wie Bruderschaften oder Spitälern (Spitäler) und hatten die Möglichkeit, Grundeigentum oder Lehen zu erwerben. Mit Nutzung der kommunalen Gewerbeanlagen (Zunft- und Gewerbebauten) wie Stadtbach (Stadtbach), Tuchstände, Fleisch- und Brotschalen (Fleisch- und Brotschalen) sicherten sie sich ein geregeltes wirtschaftliches Auskommen, das durch Zollvergünstigungen auf dem städtischen Markt (Märkte) und Weiderechte in Stadtwäldern und Allmenden begünstigt wurde.

Roland Gerber, 24.06.2018



[1]    Eberhard Isenmann: Bürgerrecht und Bürgeraufnahme in der spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Stadt, in: Neubürger im späten Mittelalter, hg. von Rainer C. Schwinges (Beiheft der Zeitschrift für Historische Forschung 30), Berlin 2002, S. 203-249.

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