Verding- und Heimkinder, Adoptionen
Verding- und Heimkinder
Als Betroffene fürsorgerischer Zwangsmassnahmen oder als Nachkommen haben Sie das Recht auf Einsicht in Akten. Dazu gibt es einen Leitfaden (PDF, 652.4 KB) (PDF, 652 KB). Bitte füllen Sie diesen aus, damit wir für Sie eine entsprechende Suche durchführen können.
Als Betroffene gelten Verdingkinder, Heimkinder, administrativ Versorgte (Personen, die im Rahmen administrativer Massnahmen in geschlossene Anstalten eingewiesen worden sind), Personen, deren Reproduktionsrechte verletzt worden sind (unter Zwang oder ohne Zustimmung erfolgte Abtreibungen, Sterilisierungen, Kastrationen), Zwangsadoptierte und Fahrende.
Weiterführende Informationen
Adoptionen
Betreffend Nachforschungen zu Adoptionen hilft Ihnen das Kantonale Amt für Jugend weiter: Vorgehen Herkunftssuche.