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Covid-19 Entwicklungen in der Stadt Bern

Während der Corona-Krise hat Statistik Stadt Bern eine laufend aktualisierte Übersicht zur Lage in der Stadt Bern geführt. Diese Berichterstattung wurde mit Werten bis Ende 2023 nachgeführt und danach eingestellt.

Themen 

Sterblichkeit  
Geburten  
Zuzüge  
Wegzüge  

Grundlagen

Zeitachse  

Weitere Informationen und Erläuterungen zu den einzelnen Themen finden Sie im statistischen Jahrbuch 2020 (PDF, 18.8 MB) als Sonderteil Covid-19 – Entwicklungen in der Stadt Bern, mit den Zahlen bis Ende Juni 2021.

Sterblichkeit

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Todesfälle 2020, 2021, 2022 und 2023 im Vergleich zu 2015 bis 2019

Die Anzahl der Todesfälle werden der Einwohnerdatenbank entnommen. Es handelt sich also nicht um Schätzungen, sondern um die effektiv gemeldeten Zahlen im jeweiligen Monat. Der Bereich «obere und untere Grenze des statistisch zu erwartenden Wertes» basiert auf den Monatswerten der fünf Jahre vor der Coronakrise. Hierfür werden die tiefsten sowie die höchsten Fallzahlen in den zwölf Monaten der Vergleichsperiode 2015 bis 2019 berechnet.

Eine Übersterblichkeit oder Untersterblichkeit liegt vor, wenn mehr resp. weniger Sterbefälle in einem bestimmten Zeitraum auftreten, als aufgrund der beobachteten Todesfälle in einer Vergleichsperiode (hier nach Monaten im Zeitraum 2015 bis 2019) normalerweise zu erwarten gewesen wären.

Geburten

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Geburten 2020, 2021, 2022 und 2023 im Vergleich zu 2015 bis 2019

Die Anzahl der Geburten werden der Einwohnerdatenbank entnommen. Es handelt sich also nicht um Schätzungen, sondern um die effektiv gemeldeten Zahlen im jeweiligen Monat. Der Bereich «obere und untere Grenze des statistisch zu erwartenden Wertes» basiert auf den Monatswerten der fünf Jahre vor der Coronakrise. Hierfür werden die tiefsten sowie die höchsten Fallzahlen in den zwölf Monaten der Vergleichsperiode 2015 bis 2019 berechnet.

Zuzüge

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Zuzüge 2020, 2021, 2022 und 2023 im Vergleich zu 2015 bis 2019

Die Anzahl der Zuzüge werden der Einwohnerdatenbank entnommen. Es handelt sich also nicht um Schätzungen, sondern um die effektiv gemeldeten Zahlen im jeweiligen Monat. Der Bereich «obere und untere Grenze des statistisch zu erwartenden Wertes» basiert auf den Monatswerten der fünf Jahre vor der Coronakrise. Hierfür werden die tiefsten sowie die höchsten Fallzahlen in den zwölf Monaten der Vergleichsperiode 2015 bis 2019 berechnet.

Wegzüge

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Wegzüge 2020, 2021, 2022 und 2023 im Vergleich zu 2015 bis 2019

Die Anzahl der Wegzüge werden der Einwohnerdatenbank entnommen. Es handelt sich also nicht um Schätzungen, sondern um die effektiv gemeldeten Zahlen im jeweiligen Monat. Der Bereich «obere und untere Grenze des statistisch zu erwartenden Wertes» basiert auf den Monatswerten der fünf Jahre vor der Coronakrise. Hierfür werden die tiefsten sowie die höchsten Fallzahlen in den zwölf Monaten der Vergleichsperiode 2015 bis 2019 berechnet.

Sozialhilfe

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Zahlfälle Sozialhilfe 2020, 2021, 2022 und 2023 im Vergleich zu 2015 bis 2019

Die Anzahl Zahlfälle (Sozialhilfe-Fälle mit mindestens einer Auszahlung pro Monat) wird vom Sozialamt erfasst und übermittelt. Die Daten werden jeweils am ersten Tag des Monats rückwirkend aufbereitet. Es handelt sich also nicht um Schätzungen, sondern um die effektiven Zahlfälle. Ein Sozialhilfedossier kann mehrere unterstützte Personen umfassen. Darin enthalten sind auch die Fälle der delegierten Sozialhilfe, die vom Amt für Erwachsenen- und Kinderschutz betreut werden. Der Bereich «obere und untere Grenze des statistisch zu erwartenden Wertes» basiert auf den Monatswerten der fünf Jahre vor der Coronakrise. Hierfür werden die tiefsten sowie die höchsten Fallzahlen in den zwölf Monaten der Vergleichsperiode 2015 bis 2019 berechnet.

Arbeitslosigkeit

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Arbeitslosenquote in der Stadt Bern 2018 bis 2023

Registrierte Arbeitslose sind Personen, welche bei einem Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) gemeldet sind, keine Stelle haben und sofort vermittelbar sind. Dabei ist unerheblich, ob diese Personen eine Arbeitslosenentschädigung beziehen oder nicht. Ganz Arbeitslose suchen eine Vollzeitstelle; teilweise Arbeitslose eine Teilzeitstelle.

Bundesrat und Parlament hatten ab 25. März 2020 mehrmals Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen oder verlängert. Sie betrafen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und die berufliche Vorsorge. Unter anderem erhielten anspruchsberechtigte Personen zusätzliche Taggelder, womit Aussteuerungen vermieden werden sollen.

Die Arbeitslosenquote ist schweizweit einheitlich durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) definiert als Anteil der registrierten Arbeitslosen an den Erwerbspersonen gemäss der Strukturerhebung in Prozent. Die vom SECO verwendeten Erwerbspersonenzahlen enthalten zusätzlich zur Strukturerhebung auch die Anzahl des erwerbstätigen diplomatischen Personals sowie Offizielle in internationaler Funktion.

Kurzarbeit

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Vorangemeldete und abgerechnete Kurzarbeit in der Stadt Bern 2020 bis 2023

Unter Kurzarbeit versteht man eine vorübergehende Kürzung der Arbeitszeit oder eine vollständige temporäre Betriebseinstellung mit in der Regel entsprechender Lohnkürzung, wobei das Arbeitsverhältnis weiter dauert. Ebenfalls als solche berücksichtigt werden Arbeitsausfälle als Folge behördlicher Massnahmen oder anderer nicht vom Arbeitgeber zu vertretender Umstände. Im Einzelfall kann auch eine einzelne Betriebsabteilung einem Betrieb gleichgestellt werden. Die Einführung von Kurzarbeit in einem Betrieb soll vorübergehende Beschäftigungseinbrüche ausgleichen und die Arbeitsplätze erhalten. Die Kurzarbeitsentschädigung bietet somit den Unternehmern eine Alternative zu Entlassungen.

Der Bundesrat hatte Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus beschlossen. Sie betrafen die Stellenmeldepflicht, die Arbeitslosenversicherung, die Kurzarbeitsentschädigung (KAE) und die berufliche Vorsorge.

Statistisch erfasst wird die abgerechnete und ausbezahlte Kurzarbeit. Aus praktischen Gründen, die mit den Auszahlungen im Zusammenhang stehen, sind die Daten der Arbeitslosenkassen zur abgerechneten Kurzarbeit erst nach einer Frist von zwei Monaten verfügbar. Da die Abrechnungen der Betriebe verzögert erfolgen, sind die Werte der letzten drei Monate als provisorisch anzusehen. Auch weiter zurückliegende Werte können sich noch ändern, in der Regel aber höchstens marginal.

Es ist zu berücksichtigen, dass die Voranmeldungen zur Kurzarbeit erst statistisch erfasst werden, wenn sie im System eingelesen und genehmigt wurden. Aufgrund von Nacherfassungen und anderweitigen Mutationen sind nachträgliche Korrekturen möglich. Die räumliche Zuordnung ist bei Unternehmen mit mehreren Arbeitsstätten nicht immer eindeutig. Die Zahlen der vorangemeldeten und abgerechneten Kurzarbeit werden jeweils gemäss dem aktuellen Stand in der Applikation Lamda vom SECO aufdatiert.

Konkurse

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Konkurseröffnungen, Monatsdurchschnitte 2019, 2020, 2021, 2022 und des bisherigen Jahres 2023

Bei den Konkurseröffnungen werden drei Arten von Konkursverfahren unterschieden und ausgewiesen: Firmenkonkurse (Konkurse juristischer Personen und 731b-Verfahren), Privatkonkurse und ausgeschlagene Verlassenschaften (oft als Nachlasskonkurs bezeichnet).

Die Ergebnisse basieren auf den Daten des Konkursamtes Bern-Mittelland. Die Statistik unterscheidet zwischen Konkursfällen nach Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) und Fällen von Gesellschaftsauflösungen nach Art.731b Abs.1 Ziff.3 OR. Der am 1. Januar 2008 in Kraft getretene Artikel 731b OR sieht die Eröffnung von Konkursverfahren gegen Kapitalgesellschaften mit organisatorischen Mängeln (das Fehlen vorgeschriebener Organe oder nicht rechtmässige Zusammensetzung derselben) vor. Beim Verfahren nach Art.731b OR handelt es sich um Gesellschaftsauflösungen und nicht um Konkurse im wirtschaftlichen Sinne. Die am 1. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen (Liquidation der Gesellschaft, wenn diese über kein Rechtsdomizil mehr an ihrem Sitz verfügt oder Konkurseröffnung der Gesellschaft bei festgestellter Überschuldung) können sich auf die Anzahl Konkurse gemäss SchKG auswirken.

Hotellerie

Übernachtungen

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Übernachtungen in Hotelleriebetrieben der Stadt Bern 2018 bis 2023

Übernachtungen Inlandgäste

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Übernachtungen von Inlandgästen in Hotelleriebetrieben der Stadt Bern 2018 bis 2023

Übernachtungen Auslandgäste

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Übernachtungen von Auslandgästen in Hotelleriebetrieben der Stadt Bern 2018 bis 2023

Nach einem Unterbruch im Jahr 2004 hat das Bundesamt für Statistik (BFS) im Jahr 2005 die Beherbergungsstatistik in revidierter Form wieder aufgenommen. Diese Änderungen beeinträchtigen, trotz der getroffenen Vorsichtsmassnahmen, die Vergleichbarkeit mit Resultaten aus früheren Jahren, insbesondere im Bereich der Anzahl Betriebe.

Um die Vergleichbarkeit weitestgehend gewährleisten zu können, beziehen sich die hier vorgestellten Resultate auf jene Betriebe der Beherbergungsstatistik des BFS (HESTA), welche auch bereits vor der letzten Revision in die Erhebung der Hotels einbezogen worden wären. Eine Ausnahme bilden Hostels, welche nun einheitlich erfasst und den Hotels gleichgestellt werden.

Im Gegensatz dazu erfasst das BFS zusätzlich weitere Betriebe, welche gemäss Eidgenössischem Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) ebenfalls als Hotel betrachtet werden.

Zeitachse

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Massnahmen in der Zeitachse (Details siehe PDF «Zeitachse»)

 

Von Februar 2020 bis Ende März 2022 verordneten der Bundesrat sowie die Kantone Massnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung des Coronavirus. In dieser Zeitachse (PDF, 305.7 KB) findet sich eine Übersicht der für die dargestellten Themen wesentlichen Massnahmen.
Ab April 2022 gelten keine nationalen Massnahmen mehr. Seit der Rückkehr in die normale Lage liegt die Verantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung wieder bei den Kantonen. Der Kanton Bern legt seit der Aufhebung der Corona-Massnahmen den Schwerpunkt im Umgang mit Corona auf die individuelle Verantwortung und ruft zu einem achtsamen sowie solidarischen Verhalten auf.

Weitere Informationen.

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