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Wahlverfahren

Für den Stadtrat und die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats gilt das Verhältniswahlverfahren (Proporz). Die Kandidierenden werden hier nicht direkt, sondern über Listen (meist Parteien) gewählt. In einem ersten Schritt werden die zur Verfügung stehenden Sitze gemäss den Wähleranteilen auf die Listen verteilt. Diejenigen Kandidierenden, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen erhalten haben, bekommen die Sitze zugesprochen.

Die Wahl der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten richtet sich nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Die Kandidierenden treten hier als Einzelpersonen an. Gewählt ist, wer das absolute Mehr der Stimmen erreicht hat. Voraussetzung für die Wahl ins Stadtpräsidium ist zudem, dass die oder der Kandidierende auch in den Gemeinderat gewählt worden ist. Wird eine Person im ersten Wahlgang als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident gewählt, jedoch nicht als Gemeinderätin oder Gemeinderat, so ist die Stadtpräsidiumswahl zu wiederholen. 

Stadträtinnen und Stadträte sowie Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Eine Wiederwahl ist möglich, solange die maximale Amtsdauer von 12 Jahren für Mitglieder des Stadtrats und 16 Jahren für Mitglieder des Gemeinderats noch nicht erreicht ist.

Für den Stadtrat und den Gemeinderat sowie für das Stadtpräsidium können alle Personen kandidieren, die in der Stadt Bern wahlberechtigt sind. Wer für das Stadtpräsidium kandidieren möchte, muss gleichzeitig für den Gemeinderat antreten.

Hier finden Sie eine Wahlanleitung (PDF, 900.4 KB), die Auskunft gibt, wie bei den Gemeindewahlen gewählt werden kann.

Die Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO), das Reglement vom 16. Mai 2004 über die politischen Rechte (RPR) und die Verordnung vom 23. März 2005 über die politischen Rechte (VPR) bilden die rechtlichen Grundlagen für das Wahlverfahren bei Gemeindewahlen. 

Haben Sie Fragen? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Dokumente

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Titel
Wahlanleitung 2024 (PDF, 900.4 KB)

Weitere Informationen.

Piktogramm für Leichte Sprache (in Rot): Vor einem Buch zeigt ein Daumen nach oben

Informationen zu Abstimmungen, Wahlen, Initiativen, Referenden und Volksvorschläge gibt es auch in Leichter Sprache.

Piktogramm für Gebärdensprache (in Rot): Gestikulierende Hände

Informationen zu Abstimmungen, Wahlen, Initiativen, Referenden und Volksvorschläge gibt es auch in Gebärdensprache.

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