Wahlverfahren
Wie werden der Stadtrat und der Gemeinderat gewählt?
Für den Stadtrat und die Gesamterneuerungswahl des Gemeinderats gilt das Verhältniswahlverfahren (Proporz). Die Kandidierenden werden hier nicht direkt, sondern über Listen (meist Parteien) gewählt. In einem ersten Schritt werden die zur Verfügung stehenden Sitze gemäss den Wähleranteilen auf die Listen verteilt. Diejenigen Kandidierenden, die innerhalb der Liste am meisten Stimmen erhalten haben, bekommen die Sitze zugesprochen.
In welchem Verfahren wird die Stadtpräsidentin oder der Stadtpräsident gewählt?
Die Wahl der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten richtet sich nach dem Mehrheitswahlverfahren (Majorz). Die Kandidierenden treten hier als Einzelpersonen an. Gewählt ist, wer das absolute Mehr der Stimmen erreicht hat. Voraussetzung für die Wahl ins Stadtpräsidium ist zudem, dass die oder der Kandidierende auch in den Gemeinderat gewählt worden ist. Wird eine Person im ersten Wahlgang als Stadtpräsidentin oder Stadtpräsident gewählt, jedoch nicht als Gemeinderätin oder Gemeinderat, so ist die Stadtpräsidiumswahl zu wiederholen.
Wie lange dauert eine Amtsdauer?
Stadträtinnen und Stadträte sowie Gemeinderätinnen und Gemeinderäte werden für eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Alle vier Jahre finden Gesamterneuerungswahlen statt. Eine Wiederwahl ist möglich, solange die maximale Amtsdauer von 12 Jahren für Mitglieder des Stadtrats und 16 Jahren für Mitglieder des Gemeinderats noch nicht erreicht ist.
Wer darf kandidieren?
Für den Stadtrat und den Gemeinderat sowie für das Stadtpräsidium können alle Personen kandidieren, die in der Stadt Bern wahlberechtigt sind. Wer für das Stadtpräsidium kandidieren möchte, muss gleichzeitig für den Gemeinderat antreten.
Wie wähle ich richtig?
Hier finden Sie eine Wahlanleitung (PDF, 900.4 KB), die Auskunft gibt, wie bei den Gemeindewahlen gewählt werden kann.
Wo ist das Wahlverfahren geregelt?
Die Gemeindeordnung der Stadt Bern vom 3. Dezember 1998 (GO), das Reglement vom 16. Mai 2004 über die politischen Rechte (RPR) und die Verordnung vom 23. März 2005 über die politischen Rechte (VPR) bilden die rechtlichen Grundlagen für das Wahlverfahren bei Gemeindewahlen.
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Dokumente
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Wahlanleitung 2024 (PDF, 900.4 KB) |