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Formulare

An dieser Stelle können Sie die Formulare herunterladen, die Sie für die Meldung der offenlegungspflichtigen Informationen benötigen.

Einzelpersonen und Organisationen (inkl. Parteien), die im Vorfeld einer städtischen Abstimmung öffentlich Position beziehen, müssen ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel offenlegen, wenn sie Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen.

Die Meldung muss mittels ausgefülltem Formular spätestens 30 Tage vor der Abstimmung erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt initiierte Abstimmungskampagnen, die den Schwellenwert von 5000 Franken überschreiten, müssen unverzüglich nachgemeldet werden.

Spätestens 90 Tage nach der Abstimmung ist ein Schlussbericht einzureichen. 

Meldeformular Abstimmungskampagne (XLSX, 185.5 KB)
Formular Schlussbericht Abstimmungskampagne (XLSX, 184.0 KB)

Politische Parteien, die im Stadtrat vertreten sind, müssen jährlich ihre Einnahmen und Ausgaben offenlegen. Es ist insbesondere über die Herkunft der Mittel und sowie über die (mit-)finanzierten städtischen Abstimmungs- und Wahlkampagnen Bericht zu erstatten.

Die Offenlegung hat bis spätestens Ende Juni des darauffolgenden Jahres zu erfolgen. 

Das Meldeformular für das Jahr 2024 wird im Frühling 2025 aufgeschaltet.

Einzelpersonen und Organisationen (inkl. Parteien), die Unterschriften für eine städtische Initiative, ein städtisches Referendum oder einen städtischen Volksvorschlag sammeln, müssen die Höhe angefallenen Aufwendungen für Unterschriftensammlung offenlegen, wenn das Volksbegehren formell und materiell zustande gekommen ist. Betragen die Aufwendungen 5000 Franken oder mehr, ist über die Einnahmen und Ausgaben sowie über die Herkunft der Mittel Bericht zu erstatten.

Die Meldung muss mittels ausgefülltem Formular spätestens 30 Tage nach der Gültigerklärung des Volksbegehrens erfolgen.

Meldeformular Unterschriftensammlung Initiativen, Referenden und Volksvorschläge (XLSX, 185.5 KB)

Wahlen 2024

Kandidierende für den Stadtrat, den Gemeinderat und das Stadtpräsidium müssen ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel offenlegen, wenn sie Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen. Kandidaturen für verschiedene Ämter gelten als eine Wahlkampagne, die Aufwendungen werden demnach zusammengezählt betrachtet.

Die Meldung muss mittels ausgefülltem Formular zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahllisten bei der Stadtkanzlei (gemäss Art. 37 RPR) erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt initiierte Kampagnen, die den Schwellenwert von 5000 Franken überschreiten, müssen unverzüglich nachgemeldet werden.

Spätestens 90 Tage nach der Wahl ist ein Schlussbericht einzureichen.

Meldeformular Kampagne Kandidierende (XLSX, 182.9 KB)

Achtung: Sofern für die Kandidatur(en) Aufwendungen von weniger als 5000 Franken vorgesehen sind, muss kein Formular ausgefüllt werden.  Allerdings ist die Höhe der vorgesehenen Aufwendungen in das entsprechende Feld auf der Liste des Wahlvorschlags einzutragen. 

Einzelpersonen oder Organisationen (inkl. Parteien und Parteienbündnisse), die Wahlvorschläge für den Stadtrat und den Gemeinderat einreichen, müssen ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel offenlegen, wenn sie für ihre Kampagne Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen. Werden weniger als 5000 Franken ausgegeben, ist lediglich die Höhe der vorgesehenen Aufwendungen anzugeben.

Die Meldung muss mittels ausgefülltem Formular zum Zeitpunkt der Einreichung der Wahllisten bei der Stadtkanzlei (gemäss Art. 37 RPR) erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt initiierte Kampagnen, die den Schwellenwert von 5000 Franken überschreiten, müssen unverzüglich nachgemeldet werden.

Spätestens 90 Tage nach der Wahl ist ein Schlussbericht einzureichen.

Meldeformular Kampagne Wahlliste (XLSX, 185.5 KB)

Achtung: Die Wahlkampagnen für den Stadtrat und die partei-eigenen Kandidaturen für den Gemeinderat gelten als eine Wahlkampagne, die Aufwendungen werden demnach zusammengezählt betrachtet. Hingegen sind die Aufwendungen für eine Wahlkampagne für das Stadtpräsidium gesondert auf dem Meldeformular Wahlkampagne auszuweisen, sofern sie 5000 Franken oder mehr betragen.

Einzelpersonen und Organisationen (inkl. Parteien), die im Vorfeld einer städtischen Wahl öffentlich Position beziehen, müssen ihre Einnahmen und Ausgaben sowie die Herkunft der Mittel offenlegen, wenn sie Aufwendungen von 5000 Franken oder mehr vorsehen.

Die Meldung muss mittels ausgefülltem Formular spätestens 30 Tage vor der Wahl erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt initiierte Wahlkampagnen, die den Schwellenwert von 5000 Franken überschreiten, müssen unverzüglich nachgemeldet werden.

Spätestens 90 Tage nach der Wahl ist ein Schlussbericht einzureichen. 

Meldeformular Wahlkampagne (XLSX, 185.0 KB)

Haben Sie Fragen zur Offenlegung der Finanzierung von politischen Parteien und Kampagnen? Kontaktieren Sie uns unter . Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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