Initiative, Referendum und Volksvorschlag
Wer in der Stadt Bern stimmberechtigt ist, kann städtische Initiativen, Referenden und Volksvorschläge unterzeichnen. Kommen genügend gültige Unterschriften zusammen, gibt es eine Volksabstimmung.
Mit einer städtischen Initiative kann eine Volksabstimmung über den Erlass, die Änderung oder die Aufhebung von städtischen Reglementen oder bestimmter anderer Beschlüsse verlangt werden.
Mit einem städtischen Referendum kann eine Volksabstimmung über bestimmte Beschlüsse des Stadtrats (Stadtparlament) verlangt werden.
Ein städtischer Volksvorschlag ist ein Gegenvorschlag zu einem Beschluss des Stadtrats (Stadtparlament). Über den Volksvorschlag und den Stadtratsbeschluss wird gleichzeitig in einer Volksabstimmung abgestimmt.
Für die Kontrolle und Beglaubigung der Unterschriften von Stimmberechtigen aus der Stadt Bern ist die Stadtkanzlei zuständig. Gesammelte Unterschriften für Initiativen, Referenden und Volksvorschläge (städtisch, kantonal und eidgenössisch) können laufend beim Stimmregister zur Kontrolle beziehungsweise Beglaubigung eingereicht werden.
Weitere Möglichkeiten der Mitsprache
In der Stadt Bern gibt es weitere Möglichkeiten der Mitsprache und Mitgestaltung. So kann beispielsweise eine Petition lanciert werden. Eine Petition kann von allen Personen unterschrieben werden. Sie verpflichtet die Behörde, ein bestimmtes Anliegen zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Eine Volksabstimmung gibt es aber nicht. Weiter können sich Betroffene und Interessierte im Rahmen einer Vernehmlassung zu einem bestimmten Thema äussern.