Stimm- und Wahlrecht
Wer ist stimmberechtigt?
Sie sind mindestens 18 Jahre alt und haben das Schweizer Bürgerrecht. Unter diesen Voraussetzungen sind Sie auf eidgenössischer und kantonaler Ebene stimmberechtigt, solange Sie nicht wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden. Um auch auf städtischer Ebene über das Stimm- und Wahlrecht zu verfügen, müssen Sie zudem seit mindestens drei Monaten in Bern Ihren Wohnsitz haben.
Wenn Sie stimmberechtigt sind, haben Sie das Recht, an Volksabstimmungen sowie Wahlen teilzunehmen, sich wählen zu lassen und Wahlvorschläge, Referenden, Volksvorschläge sowie Initiativen zu unterzeichnen und einzureichen.
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