Mitwirkung im Stimmausschuss
Der Stimmausschuss gewährleistet den Urnendienst und ist verantwortlich für die Auszählung von Wahlen und Abstimmungen. Alle Stimmberechtigten sind verpflichtet, periodisch als Mitglied des Stimmausschusses zu amten.
Der Stimmausschuss setzt sich aus ständigen und nichtständigen Mitgliedern zusammen. Die nichtständigen Mitglieder wählt der Gemeinderat für jede Wahl oder Abstimmung aus dem Kreis der Stimmberechtigten. Das Ernennungsschreiben erhalten die Gewählten jeweils rund vier bis fünf Wochen vor den Abstimmungen oder Wahlen per Post zugestellt. Die Mitglieder des ständigen Stimmausschusses wählt der Gemeinderat für vier Jahre.
Engagiert im Stimmausschuss
Haben Sie Interesse an demokratischen Prozessen, Freude an Teamarbeit und sind Sie genaues Arbeiten gewohnt? Sind Sie zudem volljährig und haben die Schweizer Staatsbürgerschaft? Als ständiges Mitglied im Stimmausschuss sind Sie an allen Abstimmungen und Wahlen direkt beteiligt und blicken hinter die Kulissen. Sie möchten im Stimmausschuss mitwirken? Für weitere Informationen stehen wir Ihnen per Mail an stimmregister@bern.ch gerne zur Verfügung.
Titel | Bearbeitet |
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Mitgliederverzeichnis ständiger Stimmausschuss Amtsperiode 2022-2025 (PDF, 135.0 KB) | 06.12.2021 |