Was kann ich tun?
Es gibt verschiedene Vorgehensweisen, wie Sie gegen Stalking vorgehen können.
Kontaktabbruch
Brechen Sie den Kontakt mit der belästigenden Person einmalig und unmissverständlich ab. Es empfiehlt sich, diesen Kontaktabbruch entweder schriftlich oder im Beisein von Zeugen zu vollziehen. Vermeiden Sie anschliessend konsequent jeglichen Kontakt mit der belästigenden Person. Ignorieren Sie jegliche Kontaktversuche. Lassen Sie sich auf keinen Fall auf eine «letzte Aussprache» ein. Nehmen Sie keine Geschenke entgegen und verweigern Sie Ware, die nicht von Ihnen bestellt wurde. Alle noch zu regelnden Formalitäten, z.B. im Scheidungs- oder Sorgerechtsbereich, sollen nur noch über Mittlerpersonen erledigt werden.
Verhaltensempfehlung
Titel |
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Verhaltensempfehlungen für Betroffene (PDF, 110.3 KB) |
Dokumentation
Dokumentieren Sie sämtliche Stalking-Handlungen sorgfältig und systematisch (Vorlage Stalking Tagebuch). Sammeln/sichern Sie mögliche Beweismittel. Löschen Sie auf keinen Fall elektronische Nachrichten und sichern Sie Anruflisten und Nachrichten auf dem Beantworter. Erfassen Sie ebenfalls die Kontaktangaben von Zeugen, z.B. bei Auflauern, Nachstellen, Beobachten der Wohnung usw. Die Dokumentation der Stalking-Handlungen gibt Fachpersonen Einblick in den Fallverlauf und kann für eine Bedrohungsanalyse genutzt werden. Das Beweismaterial kann bei einer allfälligen Strafanzeige und/oder bei einer zivilrechtlichen Klage von grosser Wichtigkeit sein.
Stalkingtagebuch
Titel |
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Vorlage Stalkingtagebuch (DOCX, 25.2 KB) |
Strafrechtliche Möglichkeiten
Für Stalking gibt es in der Schweiz im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern keinen speziellen Straftatbestand. Trotzdem können einzelne Handlungen strafrechtlich verfolgt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt «Strafrecht, Strafanzeige, Strafverfahren» (PDF, 110.4 KB).
Die gesetzlichen Bestimmungen, um gegen ein Cyberstalking vorzugehen, sind in der Broschüre «Cyberstalking» (PDF, 498.0 KB) ausgeführt.