Statistik 2024
Statistik 2024
Die Statistik umfasst die Erfahrungswerte der Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern von 2024 und stellt keine wissenschaftliche oder repräsentative Statistik dar. Die Zahlen beruhen auf den freiwillig gemeldeten Fällen, beziehungsweise den Kontaktaufnahmen mit der Beratungsstelle.
Jährliche Fallmeldungen
Erstmals seit dem Ender der Covid-19-Pandemie sind die Fallzahlen wieder steigend. Der Rückgang der Fallzahlen während der Covid-19-Pandemie wird auf die Einschränkung des sozialen Lebens zurückgeführt. Im Jahr 2024 meldeten sich bei der Fachstelle 139 Personen für eine Stalking-Beratung. Der Grund für die hohe Anzahl an Meldungen im Jahr 2024 wird in der stärkeren Präsenz des Themas im öffentlich-politischen Diskurs vermutet.
Straftatbestand vorhanden
Stalking ist in der Schweiz kein eigenständiger Straftatbestand. Daher kann Stalking in der Schweiz nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Handlungen strafbar sind. In 56 % der Fälle verstiessen die als Stalking identifizierbaren Handlungen nicht gegen das Strafgesetz und die betroffenen Personen konnten keine Strafanzeige einreichen.
Beziehung zur stalkenden Person
Die Fachstelle erfasst bei ihren Beratungen unter anderem die Art der Beziehung, in welcher die stalkende und die betroffene Person zueinanderstehen. Das Stalking im Rahmen von Ex-Partnerschaften bildet wie in den Jahren zuvor die häufigste Beziehungskonstellation mit 36 %. Mit einem Anteil von 14 % verzeichnet die Fachstelle im Jahr 2024 wieder mehr Anfragen zu Stalking in der Nachbarschaft. Auch das Stalking im beruflichen Kontext ist mit 12 % im Jahr 2024 im Vergleich zu den Vorjahren eher hoch.