Statistik 2023
Die Statistik umfasst die Erfahrungswerte der Beratungsstelle für Stalking der Stadt Bern von 2023 und stellt keine wissenschafltiche oder repräsentative Statistik dar. Die Zahlen beruhen auf den freiwillig gemeldeten Fällen beziehungsweise den Kontaktaufnahmen mit der Beratungsstelle.
Jährliche Fallmeldungen
Seit Beginn der Covid-19-Pandemie ist ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen. Dieser Rückgang wird auf die Einschränkung des sozialen Lebens zurückgeführt. Im Jahr 2023 meldeten sich 98 Personen für eine Stalking-Beratung. Seit 2016 belaufen sich die Anfragen im Durchschnitt auf rund 123 pro Jahr.
Straftatbestand vorhanden
Stalking ist in der Schweiz kein eigenständiger Straftatbestand. Daher kann Stalking in der Schweiz nur strafrechtlich verfolg werden, wenn einzelne Handlungen strafbar sind. In 48 % der Fälle verstiessen die als Stalking identifizierbaren Handlungen nicht gegen das Strafgesetz und die betroffenen Personen konnten keine Strafanzeige einreichen.
Beziehung der stalkenden Person
Die Fachstelle erfasst bei ihren Beratungen unter anderem die Art der Beziehung, in welcher die stalkende und die betroffene Person zueinanderstehen. Das Stalking im Rahmen von Ex-Partnerschaften bildet wie in den Jahren zuvor die häufigste Beziehungskonstellation mit 47 %. Während der Covid-19-Pandemie war der Anteil von Stalking im nachbarschaftlichen Kontext gestiegen, mit 7 % im Jahr 2023 liegt dieser Anteil wieder im Bereich wie vor der Covid-19-Pandemie. Auch der Anteil an fremden Stalker*innen hat sich seit der Covid-19-Pandemie wieder leicht erhöht. Dabei handelt es sich um eine Person, welche der betroffenen Person bekannt ist, diese aber nicht persönlich beim Namen kennt (z.B. regelmässige Begegnung auf dem Arbeitsweg oder im Fitnessclub).