Statistik 2021
Die Statistik umfasst die Erfahrungswerte der Beratungsstelle für Stalking der Stadt Bern von 2021 und stellt keine wissenschaftliche oder repräsentative Statistik dar. Die Zahlen beruhen auf den freiwillig gemeldeten Fällen beziehungsweise den Kontaktaufnahmen mit der Beratungsstelle.
Jährliche Fallzahlen
Das Diagramm zeigt, dass seit Beginn der Covid-19-Pandemie ein Rückgang der Fallzahlen zu verzeichnen ist. Dieser Rückgang wird auf die Einschränkung des sozialen Lebens zurückgeführt. Im Jahr 2021 meldeten sich 117 Personen für eine Stalking-Beratung. Seit 2016 belaufen sich die Anfragen im Durchschnitt auf rund 128 pro Jahr.
Strafbestand vorhanden
Stalking ist in der Schweiz kein eigenständiger Straftatbestand. Daher kann Stalking in der Schweiz nur strafrechtlich verfolg werden, wenn einzelne Handlungen strafbar sind. In 73 Prozent der Fälle verstiessen die als Stalking identifizierbaren Handlungen nicht gegen das Strafgesetz und die betroffenen Personen konnten keine Strafanzeige einreichen.
Beziehung zur stalkenden Person
Die Fachstelle erfasst bei ihren Beratungen unter anderem die Art der Beziehung, in welcher die stalkende und die betroffene Person zueinanderstehen. Das Stalking im Rahmen von Ex-Partnerschaften bildet wie in den Jahren zuvor die häufigste Beziehungskonstellation mit 44 Prozent.