Statistik 2020
Die Statistik umfasst die Erfahrungswerte der Beratungsstelle für Stalking der Stadt Bern von 2020 und stellt keine wissenschaftliche oder repräsentative Statistik dar. Die Zahlen beruhen auf den freiwillig gemeldeten Fällen beziehungsweise den Kontaktaufnahmen mit der Beratungsstelle.
Jährliche Fallzahlen
Das Diagramm zeigt, dass in den ersten drei Jahren nach der Gründung der Fachstelle Stalking-Beratung die Anfragen mit 21 bis 51 behandelten Fällen pro Jahr eher tief waren.
Mit grösserem Bekanntheitsgrad der Fachstelle und gestiegener Wahrnehmung des Themas Stalking in der Öffentlichkeit nahmen auch die Anfragen an die Fachstelle zu. Seit 2013 belaufen sich die Anfragen im Durchschnitt auf rund 140 pro Jahr. 2020 meldeten sich 117 Personen für eine Beratung.
Strafbestand vorhanden
Stalking kann in der Schweiz nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Handlungen strafbar sind. In 58 Prozent der Fälle verstiessen die als Stalking identifizierbaren Handlungen nicht gegen das Strafgesetz und die betroffenen Personen konnten keine Strafanzeige einreichen.