Gewalt bei den Nachbar*innen?
Nachbar*innen können handeln, wenn sie von häuslicher Gewalt mitbekommen. Informationen dazu, was du tun kannst, findest du hier.
Du vermutest, dass es bei deinen Nachbar*innen zu Gewalt kommt? Lasse dich kostenlos und vertraulich beraten, was du tun kannst. Fachstelle Häusliche Gewalt Stadt Bern: +41 31 321 63 02.
Was passiert, wenn ich bei einer Beratungsstelle anrufe?
- Du kannst dein Anliegen oder deine Beobachtungen anonym schildern, wenn du das willst.
- Die Beraterinnen der Beratungsstelle stehen unter Schweigepflicht. Das heisst, dass sie niemanden über die Gespräche informieren dürfen.
- Nach den Telefonaten werden keine weiteren Schritte unternommen, wenn keine gewünscht sind.
- Die Beratungsstellen können dich an andere Beratungsstellen weitervermitteln, wenn nötig.
Was du tun kannst
Du vermutest, dass es bei deinen Nachbar*innen zu Gewalt kommt?
- Informiere dich zu häuslicher Gewalt im Internet.
- Nimm Kontakt mit der betroffenen Person auf. Mache das auf deine Art. Trinkt einen Kaffee miteinander, sprich die Person in der Waschküche an oder lade sie unter einem Vorwand an einen ruhigen Ort ein. Achte darauf, dass du die Person alleine ansprichst.
- Sage, dass du dir Sorgen machst. Höre zu, ohne zu werten. Frage, welche Unterstützung sich die betroffene Person wünscht.
- Biete konkrete Hilfe an, ohne Druck zu machen. Ihr könnt z. B. zusammen die Beratungsstelle anrufen oder abmachen, wie du in einer akuten Situation helfen kannst.
- Kennst du die Person nicht gut genug, um sie anzusprechen, oder willst du das nicht tun: Lass ihr auf andere Art Informationen zu den Beratungsstellen zukommen. Hänge die Telefonnummern der Beratungsstellen z. B. im Hauseingang auf oder lege sie in den Briefkasten der Person. Benutze dazu die Nummern auf der Rückseite dieses Flyers.
- Hole dir Unterstützung von Fachpersonen. Die Beratungsstellen für häusliche Gewalt beraten auch das Umfeld betroffener Frauen und Männer. Du kannst die Situation auch anonym schildern. Die Mitarbeiter*innen stehen unter Schweigepflicht.
- Nimm mit anderen Nachbar*innen Kontakt auf. Die Gemeinschaft macht stark.
- Sei geduldig. Es braucht Zeit, sich aus einer gewalttätigen Beziehung zu lösen.
- Suche den Kontakt zur gewaltausübenden Person, wenn du sie gut kennst. Die Gewalttat abzulehnen, heisst nicht, die Person abzulehnen, die sie ausübt. Es gibt Hilfe für Täter*innen. Fachstelle Gewalt Bern: 0 765 765 765.
- Nimm an einem Workshop zu häuslicher Gewalt teil, lerne mehr zum Thema und was du tun kanns: www.bern.ch/türantür.
Ist die Gewalt akut, hörst du Schreie oder andere Gewaltgeräusche in der Nachbarswohnung?
- Rufe die Polizei, wenn du die Personen nicht kennst oder du dich nicht direkt an die streitenden Personen wenden willst: 117. Du kannst auch andere Nachbar*innen bitten, dies zu tun.
- Wenn du die Nachbar*innen gut kennst, kannst du an der Türe klingeln. Hole dir vorgängig Hilfe bei anderen Nachbar*innen, wenn du willst. Sprecht euch ab und geht gemeinsam hin. Bleibe immer ausserhalb der Wohnung und sprich keine Anschuldigungen aus.
- Sage, dass du etwas gehört hast und du dir Sorgen machst. Du kannst auch etwas Unerwartetes tun, wie z. B. nach Mehl oder der Nummer der Hausverwaltung fragen.
- Verabschiede dich und gehe, falls du dich unsicher fühlst.
Download «Was du tun kannst»
Titel |
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Handlungsideen Nachbarschaft (PDF, 1.8 MB) |
Was passiert, wenn ich die Polizei anrufe?
Die Polizei geht normalerweise zu zweit vor Ort. Die involvierten Personen werden getrennt zur Situation befragt. Die Person, die angerufen hat, wird normalerweise nicht befragt. Die Polizei ermittelt danach, welche weiteren Schritte zum Schutz der gewaltbetroffenen Person nötig sind. Sie hat folgende Möglichkeiten:
- Bei Verletzungen organisiert sie medizinische Hilfe.
- Wegweisung und Fernhaltung: Die Polizei kann der gewaltausübenden Person verbieten, in die gemeinsame Wohnung zurückzukehren. Die Wegweisung gilt für maximal 20 Tage.
- Die Polizei kann verbieten, dass die Tatperson sich in der Nähe des Wohnortes, des Arbeitsplatzes oder der Schule der betroffenen Personen (Opfer, Kinder) aufhält und mit ihnen in Kontakt tritt.
- Wenn sich die gewaltausübende Person nicht an die Verbote hält, macht sie sich strafbar.
- Die gewaltbetroffene Person kann beim Gericht eine Verlängerung der Schutzmassnahmen fordern. Die Opferhilfe-Beratungsstelle informiert über das Vorgehen.
- Gewahrsam: Die Polizei kann die gewaltausübende Person bis zu 24 Stunden in Gewahrsam nehmen. Zum Beispiel, wenn diese sich der Wegweisung aus der Wohnung widersetzt. Oder wenn sie eine akute Gefahr für andere Personen ist.
- Schutzunterkunft: die Polizei kann die gewaltbetroffene Person mit oder ohne Kinder in eine Schutzunterkunft bringen.
Weitere Informationen über häusliche Gewalt, Unterstützung und Massnahmen sind auf der Seite der Berner Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt des Kantons (BIG) zu finden.