Unfall mit Freisetzung von Radioaktivität
Im Falle eines Unfalls mit Freisetzung von Radioaktivität – z. B. durch einen Störfall in einem Kernkraftwerk – kommt dem Schutz und der Information der Bevölkerung eine wichtige Bedeutung zu.
In der linken Spalte finden Sie einen Überblick über die wichtigsten Massnahmen der Stadt Bern sowie Verhaltensregeln im Notfall, sollte es in der Stadt oder Region Bern zu einem Unfall mit Freisetzung von radioaktiven Stoffen kommen.
Kontaktstelle bei Fragen zum Thema Bevölkerungsschutz:
Zivilschutzorganisation Bern plus
Tel. +41 31 638 98 50
E-Mail: zivilschutz@srb.be.ch