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Interview mit Kristina Bussmann

19. November 2021

Als Leiterin von Immobilien Stadt Bern wird Kristina Bussmann bei der Baurechtsvergabe die Eigentümerinteressen der Stadt Bern vertreten. Im Interview geht sie auf das Vergabekonzept ein und spricht über die bereits ausgewählten Bauberechtigten der ersten Etappe. Natürlich wird auch die Kreditaufstockung thematisiert.

Bild Legende:
Kristina Bussmann, Leiterin Immobilien Stadt Bern (ISB)

Abgabe im Baurecht, was bedeutet das eigentlich und warum soll der Gemeinderat die Kompetenz erhalten die Baurechtsverträge abzuschliessen?

Ein Baurecht liegt vor, wenn ein Grundeigentümer oder eine Grundeigentümerin einem Bauwilligen oder einer Bauwilligen auf eine befristete Zeit hin erlaubt, auf seinem/ihrem Boden ein Bauprojekt zu realisieren. Die Stadt veräussert schon seit längerem kein Land mehr auf Berner Stadtboden. Im Baurecht abgegebene Grundstücke bleiben im Eigentum der Stadt, was der Stadt mehr Einflussnahme auf das Bauprojekt ermöglicht. Die Baurechtsnehmenden – im Viererfeld/Mittelfeld werden mehr als 50% des Landes an gemeinnützige Bauträgerschaften abgegeben – leisten für das Recht, den Boden zu nutzen, einen Baurechtszins, was für die Stadt jeweils eine langfristig gesicherte Einnahmequelle darstellt. Dieses Vorgehen hat sich inzwischen bewährt wie man bei den Entwicklungen im Burgernziel, an der Mutachstrasse (Huebergasse) und im Holliger (alte KVA Warmbächli) nachvollziehen kann.

Warum müssen nochmals planungsrechtliche Anpassungen gemacht werden?

Aktuell sind mehrere Planungsinstrumente anzupassen. Geringfügig anzupassen sind die bestehenden Zonenpläne Viererfeld und Mittelfeld und der kommunale Richtplan (städtebaulichen Leitlinien). Die geringfügige Anpassung ist erforderlich, damit das städtebauliche Konzept umgesetzt werden kann. Die öffentlichen Auflagen zu den Zonenplänen fanden im Sommer 2021 statt. Es kam zu keinen Einsprachen. Der Gemeinderat hat die Anpassungen der Zonenpläne beschlossen. Jetzt müssen sie noch vom Kanton genehmigt werden. Neu zu erstellen ist ein Detailerschliessungsplan und insbesondere für die Gestaltungsvorschriften ein Koordinationsplan.

Wozu genau benötigt die Stadt die beantragten Kredite?

Die bisher bewilligten Kredite wurden für den Landkauf der Hälfte des Viererfelds und für die bisherigen Entwicklungsarbeiten benötigt. Die neuen zusätzlichen Kredite sind hauptsächlich erforderlich für die Projektierung und Realisierung der Infrastruktur wie neue Strassen, Wege und Plätze, die Kanalisation oder neue Entsorgungsstellen. Auch für die Gestaltung des Stadtteilparks und der Stadtgärten werden finanzielle Mittel benötigt. Die geplante Schul- und Sportanlage wiederum wird den Berner Stimmberechtigten mit einem separaten Kredit noch vorzulegen sein.

Stadtteilpark ist ein gutes Stichwort: Stimmt es, dass der Stadtteilpark nur bis 2054 rechtlich gesichert ist und danach überbaut werden kann?

Die Hälfte des Viererfelds hat die Stadt vom Kanton gekauft, die andere Hälfte, auf die der Stadtteilpark realisiert wird, hat der Kanton der Stadt kostenlos im Baurecht überlassen. 2054 würde das Baurecht ablaufen, sofern es nicht verlängert wird. Um es zu bebauen bräuchte es allerdings vorgängig eine Zonenplanänderung, denn zonenrechtlich gesehen ist dieser Teil vom Viererfeld heute nicht bebaubar. Dem müsste dann das Berner Stimmvolk zustimmen und das betrachte ich dann doch als sehr grosse Hürde.

Ist das nicht eine sehr hohe Summe, die die Steuerzahlenden hier bewilligen sollen?

In der Tat, Gesamtinvestitionen von fast 200 Millionen Franken sind viel Geld. Aber: Von den Gesamtinvestitionen von rund 196,4 Millionen Franken belasten nur 17,3 Millionen Franken den Allgemeinen steuerfinanzierten Haushalt. Die restlichen Mittel kommen aus Spezialfinanzierungen.

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