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Planänderungsverfahren

Die planungs- und baurechtliche Umsetzung der Entwicklungsabsichten für das Gaswerkareal bedarf einer Teilrevision der Nutzungsplanung. Die heute in Zonen im öffentlichen Interesse liegenden Flächen sollen einer neuen Zone mit Planungspflicht (ZPP), konkret der ZPP Gaswerkareal zugeschieden werden.

Im Rahmen einer ZPP können gebietsspezifische Bestimmungen in der baurechtlichen Grundordnung erlassen werden. Damit werden die folgenden Ziele verfolgt:

  • Planungs- und baurechtliche Rahmenbedingungen für die Realisierung des beabsichtigten identitätsstiftenden Stadtquartiers mit urbaner Mischnutzung schaffen und damit einen Beitrag zur Siedlungsentwicklung nach innen an zentraler Lage leisten
  • Sicherstellen von öffentlich zugänglichen Freiräumen im Planungsgebiet
  • Erhalt der charakteristischen Zeitzeugen
  • Erhalt des Gaskessels mit samt der heutigen Nutzung als Jugend- und Kulturzentrum am bestehenden Standort
  • Erhalt und / oder Ersatz der vorhandenen Naturwerte

Weitere Informationen.

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