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Stadtteil 1, Innere Stadt

Bern wird von der Aareschlaufe umgeben und geniesst den Ausblick auf das überwältigende Alpenpanorama. Die romantische Hauptstadt verdankt ihren Reiz der Geschlossenheit des Stadtbildes.

Die Altstadt von Bern als Unesco-Kulturerbe muss vor baulicher Entwicklung geschützt werden. Anstelle einer Quartierplanung wird die Entwicklung der Altstadt mittels spezieller Vorschriften in der Baurechtlichen Grundordnung festgesetzt. Nur so bleibt das geschützte Stadtbild für zukünftige Generationen erhalten.

Darstellung des Unesco-Weltkulturerbe-Perimeters der Altstadt von Bern
Bild Legende:

Insbesondere gelten in der Altstadt die «Vorschriften für die Altstadt», gemäss Bauordnung (BO) der Stadt Bern (6. Titel):

Schutz der Altstadt, 721.1 BO, Art. 76
«¹Die Berner Altstadt ist Bestandteil des UNESCO-Weltkulturguts. Sie ist mit all ihren historisch und gestalterisch bedeutenden Merkmalen zu erhalten.»

Weitere Informationen.

Zuständige Stelle

Stadtplanungsamt Telefon +41 31 321 70 10

Niedoba Gabriele

Co-Bereichsleitung a.i.

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