Ablauf Planungsprozess und Partizipation
Das neue Nutzungs- und Gestaltungskonzept (NGK) dient als Basis für die Neuordnung der Nutzungen auf den Allmenden. Es wird mit einer partizipativen Testplanung in drei Phasen erarbeitet und soll bis Ende 2026 vorliegen.
Phase 1: «Wesen» und Variantenfächer
In einem ersten Schritt erarbeiten drei Teams mit Expert*innen verschiedener Fachrichtungen einen Variantenfächer für die Neugestaltung der Allmenden. Dieser soll Vereinbarkeiten und Widersprüche der unterschiedlichen Nutzungen aufzeigen. Anhand der Erkenntnisse wird der künftige Charakter resp. das «Wesen» der Berner Allmenden formuliert. Der Prozess wird durch ein Beurteilungsgremium aus Fachexpert*innen, Vertreter*innen der Stadtverwaltung, Quartierorganisationen und anderweitigen Stakeholdern begleitet.
Phase 2: Dialog und Eingrenzung Variantenfächer
In der zweiten Phase werden die vorläufigen Ergebnisse der breiten Öffentlichkeit vorgestellt und für die politische Entscheidungsfindung aufbereitet. Verschiedene Interessegruppen, Anwohnende, Direktbetroffene und die breite Stadtbevölkerung können sich im Rahmen einer Partizipationsphase zu den Ergebnissen äussern. Die Erkenntnisse aus der Testplanung und der Partizipation werden anschliessend dem Stadtrat vorgelegt. Dieser beschliesst die Eckwerte für die weiteren Planungsschritte.
Phase 3: Ausarbeitung Gesamtkonzept
Basierend auf den vom Stadtrat beschlossenen Eckwerten erarbeiten die drei Teams in einer dritten Phase je ein Nutzungs- und Gestaltungskonzept für die Allmenden. Auch in dieser Phase sind die verschiedenen Anspruchsgruppen inklusive der Quartierorganisationen in das Beurteilungsgremium eingebunden. Am Schluss der Testplanung formuliert das Beurteilungsgremium die Erkenntnisse und die Empfehlungen zur Weiterbearbeitung.
Phase 4: Konsolidierung und Planerlassverfahren
Das aus der Testplanung hervorgegangene Nutzungs- und Gestaltungskonzept wird konsolidiert und das Planerlassverfahren für die Anpassung der Nutzungsplanung durchgeführt. Nach der öffentlichen Auflage wird die Vorlage dem Stadtrat und der Bevölkerung zur Abstimmung vorgelegt.