Gewässerraumplan
Zum Schutz von Flüssen, Seen und anderen Gewässern müssen in der Schweiz sogenannte Gewässerräume festgelegt werden. Mit der Erarbeitung eines Gewässerraumplans und einer damit zusammenhängenden Teilrevision der Bauordnung kommt die Stadt Bern dieser Verpflichtung nach.
Mit dem neuen Gewässerraumplan und einer entsprechenden Teilrevision der Bauordnung kommt die Stadt Bern dem Umsetzungsauftrag der eidgenössischen und kantonalen Gewässerschutz- und Wasserbaugesetzgebung nach und legt deren Vorgaben grundeigentümerverbindlich in der baurechtlichen Grundordnung fest. Der neue Gewässerraumplan sichert den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung. Mit der Festlegung des Gewässerraums werden der bisherige Bauabstand entlang von Gewässern abgelöst und die landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit entlang von Gewässern geregelt.
Die Stimmberechtigten stimmten der Vorlage zu. Noch ist die Genehmigung durch den Kanton ausstehend.